Kantone begrüssen Aufstockung der Bundesmittel für die Integrationsförderung

  • Medienmitteilung

Die Kantone begrüssen die vom Bundesrat beschlossene moderate Aufstockung der Mittel für die Integrationsförderung ab 2028. Sie sehen darin ein wichtiges Signal für die Fortsetzung der bewährten Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden.

Die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hatte bereits am 18. September 2026 den gemeinsam von Bund und Kantonen erarbeiteten Grundlagen für die vierte Programmperiode der kantonalen Integrationsprogramme (KIP 4) zugestimmt. Heute nun beschloss der Bundesrat seinerseits den entsprechenden Verpflichtungskredit für die Jahre 2028 bis 2032. Die moderate Aufstockung um jährlich 5,4 Millionen Franken sei ein wichtiges Signal, betont Regierungsrat Markus Dieth, Präsident der KdK, an der heutigen Medienkonferenz: «Auch der Bund will – wie die Kantone - dass Menschen, die rechtmässig in die Schweiz kommen, sich hier gut integrieren können.»

Die kantonalen Integrationsprogramme haben sich seit 2014 als zentrales Instrument der Integrationsförderung bewährt. Sie ermöglichen eine koordinierte und bedarfsgerechte Förderung insbesondere in den Bereichen Sprache, Bildung und Arbeitsmarkt. In den KIP 4 sollen neben den bisherigen Förderbereichen zwei neue Schwerpunkte gesetzt werden: In den nächsten Jahren sollen gezielt Integrationshürden für Frauen abgebaut und Bildungswege noch stärker für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt genutzt werden.

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