Kantone fordern Stärkung des Föderalismus

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Im Rahmen ihres Föderalismusmonitorings publiziert die ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit erstmals einen Mehrjahresbericht, der die Entwicklung zwischen 2011 und 2013 untersucht. Gestützt auf diese Analyse beurteilen die Kantone und interkantonalen Konferenzen die Respektierung der in der Bundeserverfassung verankerten föderalistischen Grundsätze und Mitwirkungsrechte der Kantone unverändert als mittelmässig. Insgesamt ist der Zentralisierungsdruck auf Bundesebene ungebrochen und die Kantone müssen ihre Mitwirkungsrechte immer wieder mit Nachdruck einfordern. Zur Stärkung des Föderalismus schlagen die Kantone insgesamt 11 Massnahmen vor, u.a. eine grundlegende Überprüfung der Aufgabenteilung Bund – Kantone und die Schaffung einer Verfassungsgerichtsbarkeit über Bundesgesetze.


Eines der Hauptanliegen der Kantone ist die Erneuerung und Weiterentwicklung des Föderalismus. Die von den Kantonen getragene ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit lässt deshalb seit 2005 jährlich einen „Monitoring-Bericht Föderalismus“ erarbeiten. Erstmals publiziert die ch Stiftung nun einen Mehrjahresbericht, der die Entwicklung des Föderalismus in den Jahren 2011 – 2013 abdeckt. Grundlage sind die bereits publizierten Jahresberichte 2011 und 2012 und die Analyse der Entwicklung im Jahr 2013. Weiter sind die Erkenntnisse aus extern in Auftrag gegebenen Studien sowie die politischen Wertungen der Kantonsregierungen und der interkantonalen Konferenzen eingeflossen. Der vorliegende Bericht wurde im Rahmen der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom 20. Juni 2014 verabschiedet.

Anhaltender Zentralisierungsdruck in der Bundespolitik

Die in der Bundesverfassung verankerten Grundsätze zum Verhältnis von Bund und Kantonen sowie Mitwirkungsrechte der Kantone sind wesentliche Merkmale des Schweizer Föderalismus. Im Rahmen des Föderalismusmonitorings werden die Vorhaben des Bundes systematisch auf die Einhaltung dieser Grundsätze und die Respektierung dieser Mitwirkungsrechte überprüft. Insgesamt beurteilen die 26 Kantonsregierungen und die interkantonalen Konferenzen die Situation unverändert als mittelmässig. Weiter zeigt das Föderalismusmonitoring deutlich auf, dass der Zentralisierungsdruck auf Bundesebene ungebrochen ist. Nicht nur Gesetzesvorlagen, Verordnungen oder parlamentarische Vorstösse weisen aufgrund eines fehlenden Bewusstseins für föderalistische Prinzipien zentralistische Tendenzen auf. Der Zentralisierungsdruck kann zum Teil auch auf die intensive Lobbyarbeit von Interessengruppen oder auf Volksinitiativen wie z.B. die Zweitwohnungsinitiative oder die Initiative für eine Erbschaftssteuer zurückgeführt werden.

Enger finanzpolitischer Spielraum der Kantone

Die Finanzhaushalte der Kantone kamen in den letzten Jahren unter Druck, wobei auch Entscheide auf Bundesebene einen Einfluss hatten. So führten z.B. die Neuordnung der Pflege- und Spitalfinanzierung zu einer Lastenverschiebung auf die Kantone. Solche Lastenverschiebungen haben zum Teil direkte Konsequenzen für die Finanzhaushalte der Kantone und wirken sich negativ auf deren Gestaltungskraft und Verschuldung aus. Ein Problem stellen auch die steigenden Vollzugsvorgaben des Bundes dar, die zunehmend finanzielle und personelle Ressourcen der Kantone beanspruchen, mit der Folge, dass diese ihre eigenen Zuständigkeitsbereiche vernachlässigen müssen. Der ohnehin enge finanzpolitische Handlungsspielraum wird zusätzlich durch internationale Entwicklungen wie den „Steuerdialog“ mit der EU und die dadurch angestossene Unternehmenssteuerreform USR III eingeschränkt und durch Volksbegehren wie z.B. die Volksinitiative „Jugend und Musik“ bedroht.

Mitwirkung der Kantone einfordern

Verschiedene Herausforderungen für den Schweizer Föderalismus wurzeln in internationalen Verflechtungen, insbesondere in den Beziehungen zur EU. Viele Verträge betreffen auch kantonale Kompetenzen, weshalb der frühe Einbezug der Kantone bei Verhandlungen zentral ist. Die Kantone müssen aber ihre verfassungsmässig garantierten Informations- und Mitwirkungsrechte immer wieder mit Nachdruck einfordern. Mit der Einrichtung des „Europadialoges“ wurde der Austausch zwischen Bundesrat und Kantonsregierungen in Europafragen zwar gestärkt. Trotzdem werden die Kantone zum Teil ungenügend einbezogen, so etwa in den Stromverhandlungen. Ferner stellt das angestrebte institutionelle Abkommen mit der EU für den Schweizer Föderalismus eine grosse Herausforderung dar. Auf die Vorschläge der Kantone für innerstaatliche Reformen, mit denen die Autonomie der Kantone gewahrt werden kann, ist der Bundesrat bisher nicht eingetreten.

Konkrete Massnahmen zur Stärkung des Föderalismus

Gestützt auf die umfassende Analyse der Entwicklung des Föderalismus in den Jahren 2011 – 2013 stellen die Kantone insgesamt 11 konkrete Massnahmen zur aktiven Weiterentwicklung und Stärkung des Föderalismus zur Diskussion. Mit Blick auf die schleichende Verwischung der Zuständigkeiten und Finanzierungsverantwortung fordern die Kantone u.a. eine grundlegende Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie eine Überprüfung der Finanzierung des Vollzugs von Bundesrecht durch die Kantone. Weiter sprechen sie sich für die Einführung einer Verfassungsgerichtbarkeit über Bundesgesetze aus, damit die Einhaltung der föderalistischen Grundsätze gerichtlich überprüfbar ist. Wichtig sind für die Kantone auch ein möglichst frühzeitiger Einbezug in die Vorbereitung von Bundesvorhaben sowie eine gezielte Stärkung ihrer Mitwirkungsrechte an der Aussenpolitik des Bundes. Schliesslich sind verschiedene Massnahmen zur Intensivierung der Information und Kommunikation rund um das Thema Föderalismus vorgesehen.

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Präsident ch Stiftung
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