Kantonsregierungen unterstützen die Revision des Raumplanungsgesetzes

  • Communiqué de presse,
  • Medienmitteilung


Am 3. März 2013 stimmt das Schweizer Volk über die Revision des  Raumplanungsgesetzes ab. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) hat die Gesetzesrevision eng begleitet und unterstützt diese klar. Ebenso hat sich die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) im Namen der Kantone ausdrücklich für ein JA ausgesprochen. Die Revision tritt der Zersiedelung des Landes wirksam entgegen: Kantone und Gemeinden werden überdimensionierte Bauzonen an Orten, wo kein Bedarf besteht, verkleinern. Sie schonen damit wertvolles Kulturland und Landschaften von störenden Bauten. Gleichzeitig ist eine dynamische Entwicklung möglich.

Haushälterischer Umgang mit dem Boden

Die Revision schützt das Kulturland besser, der Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet wird auf Gesetzesstufe klar verankert. Der Baulandbedarf in den verschiedenen Kantonen und Regionen kann mit der Revision des Raumplanungsgesetzes besser abgestimmt werden. Die Kantone haben nun fünf Jahre Zeit, in ihren Richtplänen aufzuzeigen, ob ihre Bauzonen den Anforderungen genügen. „Die BPUK steht hinter der Revision des Raumplanungsgesetzes, weil wir mit dem Boden haushälterisch umgehen müssen“, sagte der Thurgauer Regierungsrat Jakob Stark, Präsident der BPUK, heute in der Medienkonferenz mit Bundesrätin Doris Leuthard und Vertretern der BPUK.

Zielgerichtete Instrumente und verhältnismässige Massnahmen

Die Revision des Raumplanungsgesetzes tritt der Zersiedlung mit zielführenden Instrumenten und verhältnismässigen Massnahmen entgegen: Die Richtpläne der Kantone werden gestärkt, indem die Siedlungsentwicklung besser gesteuert werden kann. Es sind Massnahmen vorgesehen, welche bestehende Baulandreserven besser nutzen und so zu attraktiven Wohn- und Arbeitsorten führen. Einund Auszonungen sind an den raumplanerisch gewünschten Orten vorzunehmen. Einnahmen aus dem Ausgleich von planungsbedingtem Mehrwert bei Neueinzoungen kommen raumplanerischen Massnahmen zugute. Die Instrumente und Massnahmen, welche die Revision vorsieht, sind in vielen Kantonen nicht neu. Beispielsweise kennen schon heute die Kantone Basel-Stadt, Neuenburg, Genf und Thurgau Ausgleichsregeln zur teilweisen Abschöpfung von planungsbedingtem Mehrwert; in den Kantonen Bern, Glarus Graubünden und Obwalden können die Gemeinden mit den Eigentümern eine vertragliche Regelung treffen und in den Kantonen Tessin und St. Gallen laufen Vorbereitungsarbeiten. „Wir haben damit im Kanton Neuenburg gute Erfahrungen gemacht“, erläuterte Regierungsrat Claude Nicati den Medien.

Indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative

Die Revision des Raumplanungsgesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative, das heisst diese käme zur Abstimmung, falls die Revision abgelehnt wird. Die Landschaftsinitiative will alle Bauzonen – auch an den falschen Orten gelegene und zu gross bemessene – in der ganzen Schweiz einfrieren und die Kompetenzen der Kantone in der Raumplanung stark beschneiden. „Die Landschaftsinitiative bestraft diejenigen Kantone, die in der Vergangenheit sorgfältig ihr Siedlungsgebiet geplant haben. Die Revision des Raumplanungsgesetzes ermöglicht hingegen eine Entwicklung an den raumplanerisch gewünschten Orten“, erklärte Regierungsrat Heinz Tännler, Baudirektor des Kantons Zug.

Kontakt / Rückfragen

Regierungsrat Jakob Stark
Präsident BPUK, Departement für Bau und Umwelt des Kantons
Thurgau
052 724 11 11

Regierungsrat Heinz Tännler
Baudirektion Kanton Zug
041 728 53 00

Staatsrat Claude Nicati
Département de la gestion du territoire NE
032 889 67 00

Benjamin Wittwer
Generalsekretär BPUK
031 320 16 90 / 079 275 07 06

Dr. Sandra Maissen
Generalsekretärin KdK
079 507 01 77

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