Konsolidierungsprogramm und Aufgabenüberprüfung des Bundes
- Communiqué de presse,
- Medienmitteilung
Gestern fand in Bern die konferenzielle Anhörung der Kantone zum Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und zur Umsetzungsplanung zur Aufgabenüberprüfung (AÜP) statt. Die Delegation der Kantonsregierungen unter der Führung des KdK-Präsidenten Pascal Broulis sowie mit Kathrin Hilber und Francois Marthaler legte Finanzminister Hans-Rudolf Merz dar, dass ein ausgeglichener Bundeshaushalt grundsätzlich auch im Interesse der Kantone ist. Deutlich zurückgewiesen wird jedoch die unzulässig kurze Vernehmlassungsfrist. Deshalb fordern die Kantone einen integralen Verzicht auf Massnahmen der AÜP im Rahmen des KOP 11/13. Abgelehnt werden namentlich Kürzungen im Bereich von Verbundaufgaben, die faktisch zu Lastenabwälzungen auf die Kantone führen.
Mitte April 2010 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum Konsolidierungsprogramm 2011-2013 für den Bundeshaushalt (KOP 11/13) und zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung (AÜP) eröffnet. Für die Kantone steht grundsätzlich ausser Diskussion, dass der Bundeshaushalt die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten hat. Strukturelle Bundesdefizite sind weder zulässig noch längerfristig tragbar. Massnahmen zur Verhinderung derartiger Defizite sind daher unerlässlich. Ein ausgeglichener Bundeshaushalt ist auch für die Kantone von zentraler Bedeutung. Gegenüber dem vorgelegten KOP 11/13 sowie der Umsetzungsplanung der AÜP bringen die Kantone jedoch bezüglich Vorgehen und Inhalten zahlreiche Vorbehalte an.
Einhaltung der ordentlichen Vernehmlassungsfrist
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verkürzung der Vernehmlassungsfrist auf nur 6 Wochen sind aus Sicht der Kantone in keiner Weise erfüllt. Auf diese Weise wird die verfassungsrechtlich garantierte Mitwirkung der Kantone praktisch verunmöglicht. Deshalb sind sämtliche Massnahmen der AÜP den Kantonen im ordentlichen Vernehmlassungsverfahren zu unterbreiten.
Überprüfung der Notwendigkeit und des Umfangs des KOP 11/13
Angesichts der jüngsten Finanzdaten des Bundes und des stärker als erwarteten, wirtschaftlichen Aufschwungs ist die Notwendigkeit des Umfangs des KOP 11/13 wie vom Bundesrat angekündigt nochmals zu überprüfen. Die Kantone erwarten, dass der Bundesrat dieses Versprechen einhält.
Integraler Verzicht auf Massnahmen der AÜP im Rahmen des KOP 11/13
Der grosse Zeitdruck und die zu kurzen Vernehmlassungsfristen wären bei einer Trennung des KOP 11/13 von der AÜP vermeidbar. Deshalb fordern die Kantone, dass der Bund im Rahmen des KOP 11/13 auf Massnahmen der AÜP integral verzichtet. Das Budget 2011 lässt sich auch dann noch schuldenregelkonform gestalten.
Keine Kürzungen im Bereich der Verbundaufgaben
Aus Sicht der Kantone ist es nur zwei Jahre nach der Einführung der NFA verfehlt, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bereits wieder neu aufzurollen. Deshalb sind auf Kürzung bei Verbundaufgaben wie z.B. in den Bereichen regionaler Personenverkehr, Ergänzungsleistungen AHV / IV, Heimatschutz und Denkmalpflege etc. zu verzichten und die Massnahmen im Eigenbereich des Bundes prioritär zu realisieren.
Frühzeitige Mitwirkung der Kantone bei der AÜP
Die Kantone fordern eine frühzeitige Mitwirkung bei der AÜP. Namentlich hat der Bund die Kantone bei der Festlegung der langfristigen Strategie und der entsprechenden Wachstumsraten in Aufgabenbereichen, welche die Kantone direkt tangieren, früher einzubeziehen.
Kompensation der Haushaltsneutralität im Bereich der NFA
Mit dem Stabilisierungsprogramm 98 hat der Bund bereits in der Vergangenheit eine Mehrbelastung der Kantone von rund einer halben Milliarde Franken hervorgerufen. Die Kantone haben diese Mehrbelastung dannzumal akzeptiert, aufgrund des Versprechens, dass der Bund sie bei der Einführung der NFA durch ein stärkeres finanzielles Engagement kompensieren werde. Der Bund hat dieses Versprechen jedoch nur teilweise eingehalten. Deshalb fordern die Kantone nochmals mit Nachdruck, dass die CHF 100 Mio., die den Kantonen aufgrund der nicht eingehaltenen Haushaltsneutralität im Bereich der NFA jährlich entgehen, korrigiert werden. Dazu sind sowohl die künftigen Beiträge des Bundes um CHF 100 Millionen pro Jahr zu erhöhen als auch eine rückwirkende Kompensation der viermal CHF 100 Millionen für die Jahre 2008-2011 vorzusehen.
Kontakt / Rückfragen
Staatsrat Pascal Broulis
Präsident KdK
Tel. 079 435 01 78
Kathrin Hilber
Präsidentin SODK
Tel. 071 229 33 08
François Marthaler
Präsident KöV
Tel. 021 316 70 01
Dr. Sandra Maissen
Generalsekretärin KdK
Tel. 079 507 01 77