Nationalbankgold: geltendes Recht vollziehen

  • Medienmitteilung


Der Leitende Ausschuss der KdK hat sich anlässlich einer ausserordentlichen Sitzung im Rahmen des ch Regierungs-Seminars in Interlaken mit den überschüssigen Goldreserven der Nationalbank befasst. Vom Bundesrat wird erwartet,dass nach dem Scheitern der Vorlage zur Verwendung des Nationalbankgoldes in der Wintersession 2004 das geltende Recht nun rasch vollzogen wird. Die Ausschüttung der überschüssigen Goldreserven hat gemäss dem in der Bundesverfassungverankerten Verteilschlüssel zu zwei Dritteln an die Kantone zu erfolgen.Eine weitere Verzögerung wäre aus Sicht der Kantone unverständlich.

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