Optimierung Nationaler Finanzausgleich

  • Medienmitteilung


Im Herbst 2015 hat die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) eine politische Arbeitsgruppe der Kantone zur Optimierung des Finanzausgleichs eingesetzt. Im Schlussbericht vom 15. Dezember 2016 wird beantragt, die Regeln für die Dotation des Ressourcenausgleichs anzupassen. Zentrale Steuerungsgrösse soll neu eine gesetzlich garantierte Mindestausstattung des ressourcenschwächsten Kantons von 86,5% des schweizerischen Durchschnitts sein. Ausgehend von dieser Steuerungsgrösse kann die Ausgleichssumme jährlich neu berechnet werden. Zur Abfederung des Wechsels zum neuen System wird eine Übergangsperiode von drei Jahren vorgeschlagen. An der Plenarversammlung der KdK vom 17. März 2017 haben die Kantonsregierungen diesem Antrag zur Optimierung des Finanzausgleichs im Sinne von Eckwerten für ein integrales Gesamtpaket zugestimmt. Dem Bundesrat wird vorgeschlagen, gestützt darauf eine Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich in die Wege zu leiten.

Mit dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) hiessen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger 2004 mit deutlichem Mehr eine Vorlage gut, die zu einem Abbau des finanziellen Gefälles zwischen den Kantonen beiträgt und eine zentrale Grundlage darstellt für einen fairen Wettbewerb zwischen den Kantonen. Der NFA arbeitet im Wesentlichen mit zwei Instrumenten: Über den sogenannten Ressourcenausgleich helfen ressourcenstarke Kantone und der Bund den ressourcenschwächeren Kantonen, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu verbessern. Der Lastenausgleich sorgt für die Abgeltung von Sonderlasten der Berggebiete und städtischer Zentren.

Aufgrund der ersten zwei Wirksamkeitsberichte des Finanzausgleichs kamen die Kantone zum Schluss, dass sich der NFA insgesamt bewährt hat. Gleichzeitig erkannten die Kantone einen gewissen Optimierungsbedarf: Der heute praktizierte Ressourcenausgleich reagiert nicht adäquat auf die Entwicklung der Disparitäten in der finanziellen Leistungsfähigkeit gemessen am Ressourcenpotenzial der Kantone. Eigentlich sollte die Ausgleichssumme insgesamt zu- resp. abnehmen, wenn sich die Disparitäten zwischen den ressourcenstarken und -schwachen Kantone vergrössern oder verkleinern. Diese an sich logische Wirkung erzielt das heutige Ausgleichssystem aber nicht. Der Grund: Das heutige System berücksichtigt die Entwicklung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone bzw. den tatsächlichen Ausgleichsbedarf zu wenig.

Dies sind die Eckwerte des Antrags der Kantone zur Optimierung des Finanzausgleichs:
 

  • Neu soll eine gesetzlich garantierte Mindestausstattung eingeführt werden. Der bisherige Richtwert (85%) wird durch einen Fixwert ersetzt: Die garantierte Mindestausstattung des ressourcen-schwächsten Kantons wird auf 86,5% des schweizerischen Durchschnitts angehoben. Von diesem Fixwert aus lässt sich die Ausgleichssumme gestützt auf den aktuellen Ressourcenindex jährlich zuverlässig festsetzen. Diese Lösung hat den Vorteil, dass die Ausgleichssumme steigt, wenn die Disparitäten zwischen den Kantonen zunehmen. Umgekehrt reagiert das System aber auch auf abnehmende Unterschiede, indem die Ausgleichssumme reduziert wird
  • Die Einzahlung des Bundes wird beim verfassungsmässigen Maximum festgelegt. Weiter wird vorgeschlagen, die Einzahlung des Bundes in den Ressourcenausgleich auf 150% – das verfassungsmässige Maximum – anzuheben (heute: 147%). Auch dieser Wert soll gesetzlich verankert werden, so dass die Steuerung neu übers Gesetz erfolgt. Werden diese Vorschläge umgesetzt, zeichnet sich aus heutiger Sicht eine Reduktion der Dotation des Ressourcenausgleichs ab.
  • Eine Übergangsperiode von drei Jahren federt den Wechsel zum neuen System ab. Die Mindestausstattung von 86,5% soll in gleichmässigen Jahresschritten erreicht werden. Damit kann den Bedenken etlicher Kantonsregierungen Rechnung getragen werden, die im Zeitpunkt der Umstellung empfindliche Einbussen befürchten.
  • Die Entlastung des Bundes wird voll zugunsten der Kantone eingesetzt. Während der Übergangsperiode soll die Entlastung des Bundes je zur Hälfte für den soziodemografischen Lastenausgleich und für die ressourcenschwachen Kantone verwendet werden. Dieser Mitteleinsatz hilft mit, den Wechsel vom bisherigen zum neuen System des Ressourcenausgleichs zu bewältigen. Nach Abschluss der Übergangsperiode soll die Entlastung des Bundes zugunsten aller Kantone, vorzugsweise für den soziodemografischen Lastenausgleich eingesetzt werden.
     

Dieser Vorschlag trägt den Interessen aller Kantone ausgleichend Rechnung und entpolitisiert die Diskussion über die Dotation des Ressourcenausgleichs. Die ressourcenschwachen Kantone können sich auf eine garantierte Mindestausstattung verlassen, während die Einzahlungen der ressourcenstarken Kantone und des Bundes nur noch vom Ausgleichsbedarf abhängig sind und nicht mehr von anderen Einflüssen. So kann die Steuerung des Ressourcenausgleichs von politischen Gegensätzen entlastet werden.

Die ressourcenschwachen und die ressourcenstarken Kantone sind als Partner aufeinander zugegangen und sind sich ihrer Verantwortung bewusst, dass die Solidarität keine Einbahnstrasse darstellt. Die Kantonsregierungen unterstützen die vorgeschlagene Gesamtlösung. Sie ermöglicht, den Finanzausgleich als wichtige Stütze des Föderalismus langfristig zu erhalten.

Kontakt / Rückfragen

Staatsrat Jean-Michel Cina
Präsident
Tel. 079 224 87 88

Sandra Maissen
Generalsekretärin
Tel. 031 320 30 00

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