Optimierung Nationaler Finanzausgleich auf Kurs - Bundesrat verabschiedet Botschaft ans Parlament

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Bundesrat und Kantonsregierungen wollen den Finanzausgleich anpassen. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat nun die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Darin hat er die Reformvorschläge der Kantone aufgenommen. Diese führen zu einem faireren und transparenteren Ausgleichssystem. Mit seinen Beschlüssen stützt der Bundesrat die Verständigung unter den Kantonsregierungen zur Optimierung des Finanzausgleichs und stärkt den nationalen Zusammenhalt.

Im dritten Wirksamkeitsbericht zum Nationalen Finanzausgleich (NFA) hatte der Bundesrat die Vorschläge der Kantonsregierungen für Systemanpassungen beim Ressourcenausgleich übernommen: Als zentrale Steuerungsgrösse des Ressourcenausgleichs soll neu eine gesetzlich garantierte Mindestausstattung der ressourcenschwächsten Kantone von 86,5% des schweizerischen Durchschnitts eingeführt werden. Das Parlament steuert das konkrete Ausmass des Ausgleichs also neu über das Gesetz. Von diesem Fixwert aus lässt sich die Ausgleichssumme jährlich zuverlässig festsetzen. Die Lösung hat zudem den Vorteil, dass die Ausgleichssumme steigt, wenn die Disparitäten zwischen den Kantonen zunehmen. Umgekehrt reagiert das System aber auch auf abnehmende Unterschiede, indem die Ausgleichssumme reduziert wird. So können die Ausgleichsmittel gezielter und effektiver eingesetzt werden. Insgesamt entsteht ein faireres und transparentes System. Fairer, weil die Höhe der Zahlungen vom effektiven Ausgleichsbedarf ausgeht; transparenter, weil die Ausgleichssumme klar durch die gesetzlich garantierte Mindestausstattung bestimmt wird.

Wichtiger Beitrag zugunsten des nationalen Zusammenhalts

Durch die Systemanpassung beim Ressourcenausgleich werden Bundesmittel in der Höhe von rund 280 Mio. Franken frei. Der Bundesrat hat nun entschieden, dass diese Mittel im Ausgleichssystem belassen werden und ist damit auch in diesem Punkt den Kantonen gefolgt. Diese Mittel sollen je zur Hälfte zur Erhöhung des Soziodemografischen Lastenausgleichs sowie für eine auf sechs Jahre befristete Übergangshilfe zugunsten der ressourcenschwachen Kantone eingesetzt werden. Mit dieser Übergangshilfe werden die finanziellen Auswirkungen der Systemanpassung abgefedert. Indem der Bundesrat die frei werdenden Bundesmittel aus dem Finanzausgleich im Sinne des Gesamtpakets der Kantone einsetzen will, trägt er den Interessen der ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantone ausgleichend Rechnung. Die Kantone anerkennen, dass der Bund damit die Konsolidierung des Finanzausgleichssystems wesentlich unterstützt und einen wichtigen staatspolitischen Beitrag zugunsten des nationalen Zusammenhalts leistet.

Zentrale Grundlage für einen fairen Wettbewerb zwischen den Kantonen

Der 2008 eingeführte NFA verfolgt das Ziel, das finanzielle Gefälle zwischen den Kantonen abzubauen. Er stellt eine zentrale Grundlage dar für einen fairen Wettbewerb zwischen den Kantonen. Dieser Ausgleich ist staatspolitisch angezeigt, denn die Unterschiede zwischen den Kantonen sind Ausdruck der unterschiedlichen strukturellen und wirtschaftlichen Ausgangslagen. Der NFA arbeitet im Wesentlichen mit zwei Instrumenten: dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich. Über den Ressourcenausgleich helfen ressourcenstarke Kantone und der Bund den ressourcenschwächeren Kantonen, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu verbessern. Der Lastenausgleich sorgt für die Abgeltung von Sonderlasten der Berggebiete und städtischer Zentren. Der NFA hilft nicht nur, das Gefälle zwischen den Kantonen zu verringern. Er stärkt auch die kantonale Finanzautonomie und stellt deshalb einen zentralen Baustein des Föderalismus und des nationalen Zusammenhalts dar.

Breit getragene Lösung

In einem harten Verhandlungsprozess sind die Kantone schrittweise aufeinander zugegangen und konnten sich schliesslich auf eine gemeinsame Lösung verständigen, die breit getragen wird: 22 Kantonsregierungen unterstützen das Gesamtpaket zur Optimierung des Finanzausgleichs. Lediglich zwei Kantone haben das Paket abgelehnt, zwei Kantone haben sich enthalten – ein Resultat, das zeigt, dass die föderalistische Solidarität unter den Kantonen funktioniert. Indem der Bundesrat den Vorschlag der Kantone nun aufnimmt, anerkennt er die staatspolitische Verständigung unter den Kantonen.

Kontakt / Rückfragen

Benedikt Würth
Regierungsrat , Präsident KdK
Tel. 079 639 26 60

Thomas Minger
Stv. Generalsekretär KdK
Tel. 031 320 30 00

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