Steigende Kosten im Asyl- und Integrationsbereich:

  • Medienmitteilung

Kantone erwarten eine höhere Beteiligung des Bundes

Die Kosten für die Integration, Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asylbereich sowie für die Vorbereitung spät zugewanderter Jugendlicher auf die Berufsbildung stellen für die Kantone eine hohe finanzielle Mehrbelastung dar. Aus Sicht der Kantone muss sich der Bund viel stärker als bisher an diesen Kosten beteiligen. Letzten Freitag haben die Kantone die Ergebnisse ihrer im Sommer 2016 lancierten Kostenerhebungen Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Bundesrat Johann N. Schneider Ammann präsentiert und sie eingeladen, die entsprechenden Bundesbeiträge zu überprüfen. Bund und Kantone werden die Ergebnisse nun bis im Sommer 2017 gemeinsam konsolidieren und das weitere Vorgehen klären.

Die Entwicklungen im Migrationsbereich stellen die Kantone vor grosse Herausforderungen. In jüngster Zeit flüchteten viele, sehr junge Personen in die Schweiz, deren Bildung und berufliche Qualifikationen oft nicht den Anforderungen des hiesigen Arbeitsmarkts entsprechen. Die Unterbringung, Betreuung und allen voran die Integration dieser Menschen haben in den Kantonen und Gemeinden zu einem grossen Kostenanstieg geführt. Um diesen Mehraufwand beziffern zu können, haben die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und die Sozialdirektorenkonferenz (SODK) von Juli bis November 2016 Kostenerhebungen und Bedarfsabschätzungen durchgeführt. Im Fokus standen die Integration von vorläufig aufgenommenen Personen (VA) und anerkannten Flüchtlingen (FL), die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen (MNA) sowie die migrationsbedingten Kosten im Bildungsbereich. Auf dieser Grundlage erwarten die Kantone vom Bund eine höhere Kostenbeteiligung.

 

Substanzieller Mehrbedarf bei der Integrationsförderung

Die Erhebungen der Kantone machen deutlich, dass die heute zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um Personen aus dem Asylbereich erfolgreich zu integrieren. Die Folgen sind offensichtlich: Anhaltend tiefe Erwerbsquoten von VA/FL führen zu hohen sozialen Folgekosten. Damit die Integration besser gelingt, müssen finanzielle Mittel bereitgestellt werden, die sich am effektiven Integrationsförderbedarf dieser Zielgruppe ausrichten. Für eine bedarfsgerechte und wesentlich systematischere Integrationsförderung der VA/FL sind pro Person durchschnittlich Mittel in der Höhe von rund CHF 18'000.- erforderlich. Damit könnten die Personen aus dem Asylbereich gezielter beim Spracherwerb und bei der Arbeitsmarktintegration gefördert werden. Nötig ist auch eine bessere Unterstützung von jungen Familien, um den Kindern einen guten Start auf ihrem weiteren Bildungsweg zu ermöglichen. Die heute vom Bund an die Kantone einmalig ausbezahlte Integrationspauschale von CHF 6'000.- pro Person entspricht nicht einmal den Kosten für die von den VA/FL benötigten Sprachkurse. Eine Erhöhung der Integrationspauschale ist deshalb aus Sicht der Kantone unerlässlich.

 

Zusätzliche finanzielle Mittel des Bundes für den Bildungsbereich

Bund und Kantone sind sich einig, dass das bestehende bildungspolitische Ziel (95 Prozent aller 25-Jährigen sollen über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen) auch für spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene gelten soll. Handlungsbedarf sehen die Kantone deshalb bei

Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die im Alter von 16 bis 25 Jahren in die Schweiz einreisen – entweder auf dem Asylweg oder z.B. im Rahmen des Familiennachzugs – und eine Bleibeperspektive haben. Deren Zahl hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Hier sind bildungsseitig grosse integrative Anstrengungen zu leisten, denn diese spät Zugewanderten haben die Schule nicht in der Schweiz durchlaufen und verfügen häufig über keinen Abschluss auf Sekundarstufe II. Um möglichst vielen von ihnen den Einstieg in eine Ausbildung mit anerkanntem Abschluss auf Sekundarstufe II zu ermöglichen, braucht es Angebote, die z.B. gezielt auf eine Berufslehre vorbereiten (z.B. Brückenangebote). Für die kommenden Jahre gehen die Kantone von schätzungsweise 20'000 Betroffenen pro Jahr aus, wobei für viele von ihnen der Besuch eines Vorbereitungsangebotes während nur einem Jahr nicht ausreicht. Pro Person und Jahr ist gemäss den B.S.S-Erhebungen mit Aufwendungen von CHF 21’600.- zu rechnen.

 

Ungedeckte Kosten der Kantone für die Unterbringung und Betreuung von MNA

Auch die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (MNA) ist in der Schweiz in den letzten Jahren stark gestiegen. Diese Kinder und Jugendlichen haben aufgrund ihres Alters sowie des Umstandes, dass sie ohne Sorgeberechtigte in der Schweiz sind, besondere Bedürfnisse – insbesondere was ihren Schutz und die Betreuung anbelangt. Die SODK hat hierzu 2016 entsprechende Empfehlungen formuliert, die auch vom Bund anerkannt werden. Die Erhebung in den Kantonen hat gezeigt, dass die Unterbringung und Betreuung von MNA gemäss diesen Empfehlungen die Kantone wesentlich mehr kostet, als der Bund ihnen derzeit über die Globalpauschale vergütet. Für die Unterbringung und Betreuung belaufen sich die ungedeckten Kosten der Kantone auf rund CHF 70.- pro Tag und Person. In der Annahme, dass alle Kantone die MNA-Empfehlungen der SODK umsetzen, liegt der Fehlbetrag bei rund CHF 69 Mio. im Jahr. Die Kantone erwarten, dass der Bund die Globalpauschale substanziell erhöht, um die angemessene Unterbringung und Betreuung der MNA zu ermöglichen.
 

Sofortmassnahmen aufgrund des grossen Bedarfs vor Ort

Die Zahl der spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, speziell auch diejenige der anerkannten Flüchtlinge, der vorläufig aufgenommenen Personen und MNA ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Gleichzeitig ist der finanzielle Druck in den Kantonen aktuell sehr hoch. Eine erfolgreiche Integration ist unter diesen Umständen kaum umzusetzen. Gefragt sind deshalb zusätzliche finanzielle Unterstützungsmassnahmen durch den Bund, die rasch greifen und wenn möglich bereits in diesem Jahr umgesetzt werden können.

Kontakt / Rückfragen

Sandra Maissen
Generalsekretärin KdK
Tel 031 320 30 00

Susanne Hardmeier
stv. Generalsekretärin EDK
Tel. 031 309 51 40

Gaby Szöllösy
Generalsekretärin SODK
Tel. 031 320 29 95

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