Verhandlungen mit der EU: Die Kantone bleiben ein verlässlicher Partner

  • Medienmitteilung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni eine Standortbestimmung zu den Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) und zu den internen Umsetzungsarbeiten vorgenommen. Die Kantone sind erfreut, dass ihre Rolle in diesem Prozess als konstruktiv anerkannt wird. Als institutionelle Partner des Bundes werden sie sich weiterhin an den laufenden Arbeiten beteiligen, immer mit dem Ziel, die bilateralen Beziehungen mit der EU auf eine solide und dauerhafte Grundlage zu stellen. Die Kantonsregierungen werden zu den Verhandlungsergebnissen Stellung beziehen, wenn sie vom Bundesrat konsultiert werden.

Der Bundesrat hat in mehreren Bereichen, die von den aktuellen Verhandlungen mit der EU abgedeckt werden, konkrete Fortschritte festgestellt. Gleichzeitig weist er aber auch auf Differenzen hin, die weitere Gespräche sowohl in der Schweiz als auch auf bilateraler Ebene erfordern, insbesondere in Bezug auf die Zuwanderung sowie den Lohnschutz. Sowohl die Gespräche mit der EU wie auch der innenpolitische Dialog müssen zu überzeugenden Lösungen führen. Die Kantonsregierungen wollen dazu beitragen: Sie sind eng in die laufenden Arbeiten eingebunden.

Seit Beginn der Verhandlungen wurden über 70 Sitzungen abgehalten. Die Kantone haben an allen Verhandlungsmodulen teilgenommen, die sich auf ihre Zuständigkeiten auswirken. Sie werden regelmässig über den Fortschritt auch in den anderen Dossiers informiert. Landammann Dr. Markus Dieth, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, betont die konstruktive Rolle der Kantone: «Wir sind ein verlässlicher Partner und unterstützen den Bundesrat in seinen Diskussionen. Wir bringen unsere Interessen aktiv ein und zeigen auf, was uns konkret umsetzbar erscheint.»  

Nächste Schritte

Die Kantone werden sich auch weiterhin an den Arbeiten beteiligen, sowohl an den Verhandlungen mit der EU als auch auf innenpolitischer Ebene. Sie werden bei der Ausarbeitung der Bestimmungen über staatliche Beihilfen und deren Umsetzung in der Schweiz mit den zuständigen Bundesstellen zusammenarbeiten und sich an der Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf über die Überwachung staatlicher Beihilfen beteiligen, der zurzeit ausgearbeitet wird.

Der Bundesrat hat eine rechtliche Analyse des Bundesamts für Justiz über das Referendum bei internationalen Verträgen veröffentlicht. Er hat entschieden, zuerst den Abschluss der Verhandlungen abzuwarten, um in der Frage nach einem obligatorischen oder fakultativen Referendum zu entscheiden. Minister Jacques Gerber, Vizepräsident der KdK und Präsident der Europakommission KdK, bekräftigt: «Erst wenn wir die Ergebnisse der Verhandlungen kennen, können und werden wir uns zu dieser Frage äussern.»

Kontakt / Rückfragen

Landammann Markus Dieth, Präsident KdK
079 410 08 78
markus.dieth(at)ag.ch

Minister Jacques Gerber, Vizepräsident KdK und Präsident der Europakommission
078 835 28 46
jacques.gerber(at)jura.ch

Roland Mayer, Generalsekretär KdK
031 320 30 00
r.mayer(at)kdk.ch

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