Wie soll die Schweiz im Jahr 2050 aussehen? Das aktualisierte Raumkonzept geht in eine öffentliche Konsultation
- Medienmitteilung
Politische Vertretungen von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden haben am 5. Dezember das aktualisierte Raumkonzept Schweiz für eine breite Konsultation freigegeben. Das Dokument beschreibt die gemeinsame Strategie aller drei Staatsebenen für die Raumentwicklung und entwirft ein Bild der zukünftigen Schweiz.
Das Raumkonzept ist seit 12 Jahren eine wichtige Planungsgrundlage und Entscheidungshilfe für politische Verantwortliche und Fachleute. Die nun erstmals aktualisierte Fassung nimmt neue Themen auf wie die Energieproduktion, das starke Bevölkerungswachstum, die Wohnungsknappheit oder die Anpassung an den Klimawandel.
Anhand von sechs Zielen beschreibt das Raumkonzept, wie die Schweiz im Jahr 2050 aussehen könnte. Mit drei Strategien wollen Bund, Kantone, Städte und Gemeinden diese Ziele erreichen. Erstens soll die Schweiz weiterhin polyzentral organisiert sein und auf Kooperationen aufbauen. Zweitens soll sie die natürlichen Lebensgrundlagen sowie eine hohe bauliche und landschaftliche Qualität sichern. Drittens soll die Schweiz Räume für das Wachstum von Wirtschaft und Bevölkerung anbieten und die Mobilität und die Stromversorgung umweltfreundlich gestalten.
Gleichberechtigte Trägerinnen und Träger des Raumkonzepts sind:
• der Bundesrat, vertreten durch das Bundesamt für Raumentwicklung ARE (UVEK)
• die Konferenz der Kantonsregierungen KdK
• die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz BPUK
• der Schweizerische Städteverband SSV
• der Schweizerische Gemeindeverband SGV
Politische Verantwortliche und Fachleute dieser Trägerorganisationen haben unter der Federführung des ARE bei der Aktualisierung eng zusammengearbeitet. Sie haben dabei verschiedene weitere Gruppen einbezogen wie die Wissenschaft, die Wirtschaft und die Jugend.
Nun hat der politische Ausschuss die neue Fassung für eine öffentliche Konsultation freigegeben. Auf der Website raumkonzept-schweiz.ch können interessierte Organisationen und Einzelpersonen das Dokument einsehen, herunterladen und sich online an der Konsultation beteiligen.
Die Konsultation dauert bis zum 16. April 2025.
Kontakt / Rückfragen
Thomas Minger, stv. Generalsekretär der KdK
031 320 30 00
t.minger(at)kdk.ch