Wiederaufnahme des Projekts zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
- Medienmitteilung
Nachdem Bund und Kantone das Projekt «Aufgabenteilung II» aufgrund der Corona-Pandemie im März 2021 sistiert haben, wird nun das Nachfolgeprojekt «Entflechtung 27 – Aufgabenteilung Bund-Kantone» in Angriff genommen. Mit einem breiten Ansatz sollen Vorschläge für eine Aufgabenentflechtung zwischen dem Bund und den Kantonen erarbeitet werden. Der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) haben diese Woche das Mandat mit den Eckwerten für das Projekt verabschiedet.
Der Bund und die Kantone erfüllen und finanzieren eine Vielzahl von Aufgaben gemeinsam, wodurch Verantwortlichkeiten vermischt werden. Dies kann Doppelspurigkeiten und Ineffizienzen zur Folge haben. Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sollte daher regelmässig und umfassend überprüft werden. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurde dies 2008 durchgeführt. Zwar wurden mit der NFA wichtige Aufgaben entflochten; es verblieben jedoch zahlreiche Aufgaben mit Verbundfinanzierung. Zudem wurden seit 2008 neue Verflechtungen eingeführt. Der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hatten im Juni 2019 mit dem Projekt «Aufgabenteilung II» eine Überprüfung der Aufgabenteilung in vier Aufgabengebieten gestartet (individuelle Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen AHV/IV, regionaler Personenverkehr und Ausbau Bahninfrastruktur). Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde das Projekt im März 2021 jedoch sistiert.
Bundesrat und KdK haben nun entschieden, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen umfassend neu zu überprüfen und Vorschläge für eine Aufgabenentflechtung zu erarbeiten. Das Projekt «Entflechtung 27 – Aufgabenteilung Bund-Kantone» ist wesentlich breiter angelegt als das Vorgängerprojekt, die Überprüfung wird ergebnisoffen angegangen und umfasst insgesamt 21 Aufgabengebiete:
- Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
- Ergänzungsleistungen (EL)
- Beiträge an private Organisationen der Alters- und Invalidenhilfe
- Regionaler Personenverkehr (RPV)
- Finanzierung Bahninfrastruktur (BIF)
- Hochschulen
- Berufsbildung
- Ausbildungsbeiträge im Tertiärbereich
- Sportförderung
- Musikalische Bildung
- Agglomerationsverkehr
- Gesundheit allgemein
- Energie
- Straf- und Massnahmenvollzug
- Polizeibereich
- Bevölkerungsschutz
- Botschaftsschutz
- Wohnbauförderung
- Geobasisdaten
- Strukturverbesserungen/Meliorationen in der Landwirtschaft
- Heimatschutz und Denkmalpflege
Das Ziel besteht in einer klaren Zuweisung der Verantwortung für die staatliche Aufgabenerfüllung und -finanzierung nach den Grundsätzen der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz (siehe Box). Damit soll der Föderalismus gestärkt werden.
Eine gemeinsame Projektorganisation von Bund und Kantonen wird in einer ersten Phase bis Ende 2025 Optionen für Aufgaben- und Finanzierungsentflechtungen in den 21 Aufgabengebieten vorschlagen und diese in einem Zwischenbericht darlegen. In einer zweiten Phase sollen bis Ende 2027 die ausgewählten Optionen vertieft, die notwendigen rechtlichen Anpassungen formuliert und die finanziellen Auswirkungen für Bund und Kantone in einer Globalbilanz aufgeführt werden. Diese soll ausgeglichen sein. Somit wird sichergestellt, dass Aufgabenverschiebungen für beide Staatsebenen insgesamt haushaltsneutral sind.
Auf Bundesebene wird gegenwärtig eine Aufgaben- und Subventionsüberprüfung durchgeführt, um die hohen strukturellen Defizite zu beseitigen und wieder strategischen finanziellen Handlungsspielraum für Bundesrat und Parlament zu gewinnen. Die wesentlichen Entscheidungen in diesem Projekt des Bundes, das ebenfalls Auswirkungen auf die Kantone haben kann, werden voraussichtlich bis Ende 2024 vorliegen. Es ist damit klar vom Projekt «Entflechtung 27 – Aufgabenteilung Bund-Kantone» zu trennen, das gemeinsam von Bund und Kantonen durchgeführt wird und einen längeren Zeithorizont hat.
Was versteht man unter dem Subsidiaritäts- und dem Äquivalenzprinzip? Bei der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sind als Grundsätze das Subsidiaritätsprinzip und das Äquivalenzprinzip massgebend: Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die übergeordnete Gebietskörperschaft nur dann eine Aufgabe übernehmen soll, wenn sie diese besser, d.h. mit tieferen Kosten und höherer Qualität, erledigen kann. Das Äquivalenzprinzip gibt vor, dass sich der Kreis der Nutzniesser mit demjenigen der Kosten- und Entscheidungsträger decken soll, um Fehlanreize zu vermeiden. |
Kontakt / Rückfragen
Bund: Michael Girod, Kommunikation, Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
058 465 41 41
kommunikation(at)efv.admin.ch
Kantone: Thomas Minger, stv. Generalsekretär der Konferenz der Kantonsregierungen
031 320 30 00