Zwischenbericht zur Unternehmenssteuerreform III
- Communiqué de presse,
- Medienmitteilung
Anlässlich der Plenarversammlung in Teufen haben die Kantonsregierungen eine gemeinsame Stellungnahme zum Zwischenbericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu Unternehmenssteuerreform III verabschiedet. Sie anerkennen die Notwendigkeit, das Steuersystem im Unternehmensbereich anzupassen, um im internationalen Steuerwettbewerb bestehen zu können. Das Schwergewicht istaus Sicht der Kantone auf den Ersatz der bisherigen Sonderregelungen durch zielgerichtete neue Erleichterungen zu legen, die international akzeptiert sind und eine grösstmögliche Rechtssicherheit gewährleisten.
Gestützt auf die Ergebnisse einer schriftlichen Konsultation der Kantonsregierungen hat die Plenarversammlung der KdK eine gemeinsame Stellungnahme zum Zwischenbericht zur Unternehmenssteuerreform III verabschiedet. Die Kantone unterstützen die im Bericht favorisierte Stossrichtung, welche sich aus den Elementen
a) Ersatz bisheriger Sonderregelungen für hochmobile Faktoren durch neue Erleichterungen für bestimmte Unternehmensaktivitäten mit einer höheren internationalen Akzeptanz;
b) Senkung von kantonalen Gewinnsteuersätzen, die durch geeignete Massnahmen des Bundes begünstigt wird, sowie
c) weitere steuerliche Massnahmen zur generellen Erhöhung der Standortattraktivität der Schweiz
zusammensetzt. Das Schwergewicht ist dabei auf das Element a) zu legen.
Die Kantone erwarten vom Bund eine substanzielle finanzielle Unterstützung
Die Umsetzung der USR III wird in den Kantonen zu markanten Einnahmenausfällen führen. Die Kantone erwarten deshalb vom Bund einen substanziellen Unterstützungsbeitrag. Eine Unterstützung durch den Bund erscheint gerechtfertigt, weil die Steuerausfälle für den Bund beträchtlich wären, wenn die bisher privilegiert besteuerten Unternehmen ins Ausland abwandern würden.
Am Grundkonzept des heutigen Finanzausgleichs ist festzuhalten
Von der USR III wird auch das heutige System des Finanzausgleichs betroffen sein. Die Kantone bekräftigen, dass am bestehenden Grundkonzept des Finanzausgleiches festgehalten werden soll. Bei den erforderlichen Anpassungen für die Berechnung des Ressourcenpotenzials werden auf technischer Ebene die verschiedenen Möglichkeiten analysiert und deren Auswirkungen auf die einzelnen Kantone aufzuzeigen sein.
Kontakt / Rückfragen
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Präsident KdK
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Generalsekretärin KdK
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