Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution

  • Stellungnahmen


Die Kantone messen dem Schutz der Menschenrechte eine grosse Bedeutung zu. Aus diesem Grund befürworten sie den Beschluss des Bundesrates, eine nationale Menschenrechtsinstitution im Sinne einer Nachfolge und Weiterentwicklung des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) zu schaffen. Aus Sicht der Kantone muss die künftige nationale Menschenrechtsinstitution auf die schweizerischen Gegebenheiten ausgerichtet sein, wobei das Verständnis für den föderalen Staatsaufbau unerlässlich ist. Eine Delegation von staatlichen Aufgaben an die künftige Institution lehnen die Kantone entschieden ab. Sie begrüssen daher den klar definierten Aufgabenbereich der Institution. In der Schweizerischen Rechtsordnung obliegt der Schutz der Menschenrechte den Behörden; der Fokus der neuen Institution sollte daher auf der Erbringung von Dienstleistungen liegen.

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