Covid-19-Gesetz: Die Kantone empfehlen ein Ja am 18. Juni 2023
- Stellungnahmen
Die Kantone unterstützen die befristete Verlängerung von ausgewählten Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes. Diese ist verhältnismässig und sinnvoll. Auch in der normalen Lage sind die Kantone direkt von Begleitmassnahmen des Bundes zur Bewältigung der Pandemie betroffen. Mit dem Covid-19-Gesetz können Bund und Kantone Hand in Hand handeln. Dabei geht es beispielsweise darum, die Kompetenzen des Bundesrates in Bezug auf die Beschaffung und Herstellung von wichtigen medizinischen Gütern sowie die Meldung von Kapazitäten der Gesundheitsversorgung weiterzuführen. Gestützt auf das Covid-19-Gesetz kann der Bund etwa wichtige medizinische Güter selber beschaffen oder herstellen lassen, wobei er in diesem Fall die Finanzierung der Beschaffung oder der Herstellung regelt. Weiter verpflichtet das Gesetz die Kantone, bei den Spitalkapazitäten Vorhalteleistungen zur Abdeckung von Auslastungsspitzen zu finanzieren. Gestützt auf das Covid-19-Gesetz betreibt der Bund zudem ein System zur Ausstellung von Covid-Zertifikaten. Auch wenn sich keinerlei Bedarf zur erneuten Nutzung dieses Instruments in der Schweiz abzeichnet, soll dieses international weiterhin kompatibel sein. Covid-Zertifikate erleichtern den internationalen Reiseverkehr für Personen aus der Schweiz.