Grundsatz der körperlichen Unversehrtheit muss nicht erweitert werden

  • Stellungnahmen

Die Kantonsregierungen lehnen die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit», die am 9. Juni 2024 zur Abstimmung kommt, ab. Die Annahme der Initiative würde den Handlungsspielraum für Massnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und eine Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen stark einschränken. Dies nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch in anderen Politikbereichen. Die Plenarversammlung vom 22. März 2024 hat einen entsprechenden Positionsbezug verabschiedet.

nach oben