Positionsbezug zu den innerstaatlichen Reformen

  • Stellungnahmen


Bereits in ihren europapolitischen Standortbestimmungen vom 25. Juni 2010 und 24. Juni 2011 haben die Kantonsregierungen festgehalten, dass eine Zustimmung zu einer weiteren Vertiefung der Beziehungen zur EU bedingt, dass gleichzeitig eine Reihe von innerstaatlichen Reformen realisiert wird. An der Plenarversammlung vom 13.12.2013 haben die Kantone ihre diesbezüglichen Vorstellungen konkretisiert. Gefordert wird in erster Linie eine Anpassung des bestehenden Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes (BGMK).

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