Steuerung der Zuwanderung: Umsetzungskonzept von Art. 121a BV

  • Stellungnahmen


Anlässlich ihrer Plenarversammlung vom 26. September 2014 haben die Kantonsregierungen eine gemeinsame Stellungnahme zum Konzept des Bundes zur Umsetzung von Art. 121a BV (Steuerung der Zuwanderung) verabschiedet. Die Kantone begrüssen das Umsetzungskonzept im Grundsatz. Es nimmt wichtige Eckwerte wie den Föderalismus und die Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Interesses auf, die von der KdK an ihrer Plenarversammlung vom 20. Juni 2014 verabschiedet wurden. Die Kantone rufen aber gleichzeitig in Erinnerung, dass sie seit Jahren – und auch seit der Abstimmung vom 9. Februar 2014 – wiederholt bestätigt haben, dass am bilateralen Weg im Verhältnis zur EU festgehalten werden soll.

Die Kantone sprechen sich wie der Bundesrat für ein duales Zulassungssystem mit privilegierter Zulassung und Aufenthalt für EU-/EFTA-Staatsangehörige aus und weisen darauf hin, dass die Zuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum den Bedürfnissen des gesamten Arbeitsmarkts Rechnung tragen muss. Erfreut nehmen sie zur Kenntnis, dass den Kantonen bei der Ermittlung der Höchstzahlen und Kontingente im Umsetzungskonzept eine zentrale Rolle zukommt.

Die Steuerung der Zuwanderung ist gemäss der Verfassungsbestimmung eine hoheitliche Aufgabe, die von Bund und Kantonen wahrzunehmen ist. Es geht dabei nicht nur um Arbeitsmarktfragen, sondern auch um migrationspolitische Fragestellungen von hoher gesellschaftlicher Bedeutung. Deshalb braucht es eine Gesamtsicht und eine Abwägung zwischen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen.
 

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