Umsetzung von Artikel 121a BV: Änderung des Ausländergesetzes

  • Stellungnahmen

Anlässlich ihrer Plenarversammlung vom 19. Juni 2015 haben die Kantonsregierungen eine gemeinsame Stellungnahme zur Revision des Ausländergesetzes (AuG) verabschiedet. Die Kantone würdigen die Vorschläge des Bundesrates zur Einführung eines Kontingentierungssystems als konsequenten Schritt bei der Umsetzung von Art. 121a BV. Sie weisen dabei auf die Bedeutung einer föderalen Ausgestaltung des Zulassungssystems hin. Eine abschliessende Würdigung kann erst dann erfolgen, wenn die Resultate aus den Gesprächen mit der EU betreffend Revision des Freizügigkeitsabkommens (FZA) vorliegen. Die Kantone betonen, dass der bilaterale Weg mit der EU auch angesichts der veränderten Rahmenbedingungen fortgesetzt werden sollte.

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