Annahme der Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“: Kantonsregierungen halten am bilateralen Weg fest
- Communiqué de presse,
- Medienmitteilung
Anlässlich der heutigen Plenarversammlung der KdK haben sich die Kantonsregierungen in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga intensiv mit Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen betreffend die Zuwanderung befasst. Sie sprachen sich dafür aus, dass am bilateralen Weg im Verhältnis zur EU festgehalten werden soll. Die Kantone werden sich an den vom Bundesrat beschlossenen Umsetzungsarbeiten beteiligen und dabei insbesondere darauf achten, dass ein neues Zulassungssystem der föderalen Ordnung Rechnung trägt und vollzugstauglich ist. Die Kantonsregierungen werden im September inhaltlich zum Konzept für ein neues Zulassungssystem Stellung beziehen und erwarten vom Bundesrat, dass er dannzumal auch Aussagen über die Position der EU zu einem solchen neuen System machen kann.
Bekenntnis zum bilateralen Weg
Nach Ansicht der Kantonsregierungen kann die Abstimmung vom 9. Februar 2014 nicht als Votum gegen den bisher mit der EU erfolgreich verfolgten bilateralen Weg interpretiert werden. Auf jeden Fall vertreten die Kantonsregierungen die Auffassung, dass am bewährten bilateralen Weg mit der EU festgehalten werden soll.
Mithin wird der Bundesrat aufgefordert, die Akzeptanz eines neuen Zulassungssystems mit der EU zu sondieren, sobald die Grundzüge eines solchen Systems erarbeitet worden sind.
Beteiligung der Kantone an der Ausarbeitung eines neuen Zulassungssystems
Die Kantonsregierungen haben zudem beschlossen, der Einladung des Bundesrates Folge zu leisten und sich an der Ausarbeitung eines neuen Zulassungssystems zu beteiligen. Die von den Kantonsregierungen in die entsprechenden Arbeitsgruppen des Bundes entsandten kantonalen Experten werden in erster Linie darauf achten, dass ein neues Zulassungssystem der föderalen Ordnung Rechnung trägt und vollzugstauglich ist.
Politische Beurteilung des neuen Systems
Gemäss den Absichten des Bundesrates soll das Konzept für das neue Zulassungssystem bis im Juni dieses Jahres vorliegen. Die kantonalen Experten werden dannzumal einen Bericht über die erfolgten Arbeiten unterbreiten. Dieser Bericht wird zusammen mit den Erläuterungen des Bundesrates Gegenstand einer inhaltlichen Beurteilung durch die Kantonsregierungen sein, welche anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 26. September 2014 erfolgen könnte. Die Kantonsregierungen erwarten bis zu diesem Zeitpunkt zudem Aussagen des Bundesrates darüber, wie sich die EU zum geplanten neuen Zulassungssystem im Zusammenhang mit dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit positioniert.
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