Bund und Kantone sehen Entflechtungspotenziale - Bundesrat verabschiedet Aufgabenteilungsbericht ans Parlament
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Angesichts ungebrochener Verflechtungstendenzen plädieren die Kantone seit längerem für eine konsequente Fortsetzung der Aufgabenentflechtung. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat nun seinen Aufgabenteilungsbericht zuhanden des Parlaments verabschiedet. Darin ortet er in verschiedenen Aufgabengebieten Entflechtungspotenzial und schliesst sich damit dem Standpunkt der Kantone an. Klare Verantwortlichkeiten führen zu einer effizienteren Erfüllung staatlicher Aufgaben.
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Jahre 2008 erfolgte eine erste umfassende Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Kantonen. Dabei wurde die Finanzierungsverantwortung für die jeweilige Aufgabe jeweils jener Staatsebene zugewiesen, die auch über die entsprechende Regelungskompetenz verfügt. So wurden Bund und Kantone in ihren jeweiligen Rollen gestärkt. Trotz den damaligen Anstrengungen ist die Tendenz zu neuen Verflechtungen und Verbundfinanzierungen ungebrochen. Dies führt zu unklaren Verantwortlichkeiten, Fehlanreizen, unkontrollierten Mengenausweitungen, höheren Kosten und nicht zuletzt zu einer zunehmenden Abhängigkeit der Kantone vom Bund. Deshalb fordern die Kantone seit längerem eine konsequente Fortsetzung der Aufgabenentflechtung.
Mit dem heute verabschiedeten Bericht "Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen" erfüllt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments, das eine Analyse aller Aufgabengebiete in der gemeinsamen Finanzierungsverantwortung von Bund und Kantonen verlangte. In den Bericht, der den Handlungsbedarf in 33 Aufgabengebieten analysiert, ist auch die Beurteilung der Kantone eingeflossen. Diese sprechen sich dafür aus, die Aufgabenteilung erneut zu überprüfen und die 2008 begonnene Entflechtung konsequent weiterzuführen. Für die Kantone stehen die Bereiche Soziales (z.B. Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligung), Bildung (z.B. Berufsbildung, Sportförderung, musikalische Bildung) und Verkehr (z.B. Finanzierung des Bahninfrastrukturfonds) im Vordergrund. Eng verbunden mit der Aufgabenteilung ist auch die Frage der Lastenverteilung zwischen den Staatsebenen, die namentlich im Gesundheitsbereich zunehmend aus dem Gleichgewicht gerät.
Die Kantone schlagen vor, nach der Reform der Unternehmensbesteuerung und der Optimierung des Finanzausgleichs ein Projekt "Aufgabenteilung II" an die Hand zu nehmen. Ein gut funktionierender Bundesstaat setzt voraus, dass die Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Staatsebenen möglichst klar abgegrenzt und Aufgaben und deren Finanzierung eindeutig zugewiesen sind. Klare Verantwortlichkeiten führen zu einer besseren Steuerbarkeit sowie zu mehr Effizienz und Transparenz bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben. Mit seinem Aufgabenteilungsbericht nimmt der Bundesrat diese Stossrichtung auf. Er hat das Finanzdepartement beauftragt, mit den Kantonen die Lancierung eines entsprechenden Projekts zu prüfen.
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