Die Kantone unterstützen das Verhandlungsmandat zur Anpassung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) zwischen der Schweiz und der EU
- Communiqué de presse,
- Medienmitteilung
Anlässlich der heutigen Plenarversammlung der KdK haben sich die Kantonsregierungen mit dem Mandatsentwurf des Bundesrats zur Anpassung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU befasst. Sie stimmten dabei dem Verhandlungsmandat des Bundesrats zu, zumal der Bundesrat dadurch seinem verfassungsmässigen Auftrag nachkommt.
Aufgrund der bisherigen Reaktionen der EU, wonach die Vereinbarkeit von zahlenmässigen Beschränkungen und Kontingente, kombiniert mit dem Inländervorrang, in fundamentalen Widerspruch zu den Zielen des FZA steht, sind sich die Kantonsregierungen der grossen Herausforderung bewusst, vor welcher der Bundesrat aussenpolitisch steht. Sie begrüssen dessen Absicht, dennoch Gespräche mit der EU über eine Anpassung des FZA führen zu wollen. Die Kantonsregierungen bekräftigen die Notwendigkeit dieser Gespräche, auch im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Artikels 121a der Bundesverfassung.
Bereits an den Plenarversammlungen vom 21. März 2014 sowie vom 19. Juni 2014 haben die Kantonsregierungen ihre Unterstützung des bewährten bilateralen Weges bestätigt. Eine Einigung zwischen der Schweiz und der EU bezüglich der Personenfreizügigkeit ist von grosser Bedeutung für den Fortbestand des bilateralen Weges.
Aus Sicht der Kantonsregierungen kann die neu von der Verfassung verlangte Steuerung der Zuwanderung unter gleichzeitiger Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen nur dann konkret umgesetzt werden, wenn Klarheit darüber besteht, ob und inwieweit das bestehende Freizügigkeitsabkommen – wie ebenfalls von der Verfassung verlangt - angepasst werden kann.
Zustimmung zum Verhandlungsmandat über den Abschluss eines Abkommens mit der EU zur Beteiligung der Schweiz an der Prümer Zusammenarbeit
Ebenfalls anlässlich der heutigen Plenarversammlung der KdK stimmten die Kantonsregierungen dem Entwurf für ein Verhandlungsmandat zum Abschluss eines Abkommens mit der EU zwecks Beteiligung der Schweiz an der Prümer Polizeizusammenarbeit zu. Sie haben den Bundesrat gleichzeitig aber auch um punktuelle Ergänzungen der Verhandlungsleitlinien ersucht.
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