Die Kantone unterstützen die befristete Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes

  • Medienmitteilung

Am 18. Juni 2023 findet eine Volksabstimmung über eine befristete Verlängerung von ausgewählten Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes statt. Das Gesetz gewährleistet, dass Bund und Kantone sich auch in der normalen Lage gut abstimmen. Dies ist angesichts weiterhin bestehender Unsicherheiten wichtig. Die Kantone empfehlen deshalb ein Ja an der Urne.

Nach dem Willen von Bundesrat und Parlament werden einzelne Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes bis im Sommer 2024 verlängert. Denn trotz der weitgehenden Normalisierung der Lage bleiben Unsicherheiten. Dem trägt die Verlängerung ausgewählter Bestimmungen Rechnung. So wird gewährleistet, dass bewährte Instrumente zur Pandemiebewältigung über das Jahr 2022 hinaus zur Verfügung stehen. Gegen die befristete Verlängerung wurde das Referendum ergriffen, das am 18. Juni 2023 zur Abstimmung gelangt.

Verlängerung trägt bestehenden Unsicherheiten Rechnung

Die Kantone unterstützen die befristete Verlängerung des Covid-19-Gesetzes. Diese ist verhältnismässig und sinnvoll. Auch in der normalen Lage sind die Kantone direkt von Begleitmassnahmen des Bundes zur Bewältigung der Pandemie betroffen. Mit dem Covid-19-Gesetz können Bund und Kantone Hand in Hand handeln. Dabei geht es beispielsweise darum, die Kompetenzen des Bundesrates in Bezug auf die Beschaffung und Herstellung von wichtigen medizinischen Gütern sowie die Meldung von Kapazitäten der Gesundheitsversorgung weiterzuführen. Gestützt auf das Covid-19-Gesetz kann der Bund etwa wichtige medizinische Güter selber beschaffen oder herstellen lassen, wobei er in diesem Fall die Finanzierung der Beschaffung oder der Herstellung regelt. Weiter verpflichtet das Gesetz die Kantone, bei den Spitalkapazitäten Vorhalteleistungen zur Abdeckung von Auslastungsspitzen zu finanzieren. Gestützt auf das Covid-19-Gesetz betreibt der Bund zudem ein System zur Ausstellung von Covid-Zertifikaten. Auch wenn sich keinerlei Bedarf zur erneuten Nutzung dieses Instruments in der Schweiz abzeichnet, soll dieses international weiterhin kompatibel sein. Covid-Zertifikate erleichtern den internationalen Reiseverkehr für Personen aus der Schweiz.

Covid-19-Gesetz wurde an der Urne zweimal deutlich angenommen

Das Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) ist seit September 2020 in Kraft und wurde seither mehrmals geändert. Das Volk stimmte dem Gesetz bzw. seiner Änderung in zwei Abstimmungen im Juni 2021 und im November 2021 jeweils deutlich mit 60,2 bzw. 62 Prozent Ja-Stimmen zu. Das Covid-19-Gesetz bildet die formell-gesetzliche Grundlage für die Covid-19-Verordnungen. Die Kantone haben jeweils zugunsten des Gesetzes Position bezogen.

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081 257 32 01
Martin.Buehler(at)dfg.gr.ch
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Staatsrätin Rebecca Ruiz, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartments des Kantons Waadt
021 316 50 04

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