Die Kantone unterstützen neue Verhandlungen mit der EU

  • Medienmitteilung

Für die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) ist eine solide und dauerhafte Grundlage unverzichtbar. Die Kantonsregierungen haben einstimmig ihre Haltung in einer neuen europapolitischen Standortbestimmung bekräftigt und diese an der Plenarversammlung vom 24. März 2023 verabschiedet. Für die Weiterführung und Vertiefung der bilateralen Verträge sind nun die nächsten Schritte zu gehen. Die Kantone sind als institutionelle Partner des Bundes bereit, den Bundesrat bei Verhandlungen zu unterstützen.

Die Kantone wollen sich im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Mitwirkungsmöglichkeiten aktiv an der Ausarbeitung einer erneuerten vertraglichen Beziehung mit der EU, dem wichtigsten Wirtschaftspartner und direkten Nachbarn der Schweiz, beteiligen. Die Option eines institutionellen Abkommens wurde zugunsten eines vertikalen Ansatzes aufgegeben. Auf dieser Basis konnten Sondierungsgespräche geführt werden.

Nun muss der Bundesrat entscheiden, ob die Voraussetzungen für ein Verhandlungsmandat erfüllt sind. Die Kantonsregierungen sind überzeugt, dass der Bundesrat die Interessen des Landes entschieden wahren wird und dass sich bei den noch offenen Punkten im Rahmen von Verhandlungen Kompromisse finden lassen. Die Kantone sind bereit, den Bundesrat in seinem weiteren Vorgehen zu unterstützen und werden bei weiteren Schritten nach sorgfältiger Abwägung Stellung nehmen.

Neue Standortbestimmung

Wie eine erste vertiefte Analyse der Sondierungsgespräche zeigt, bestehen die Fragen, die sich vor vier Jahren im Zusammenhang mit dem Entwurf des institutionellen Abkommens stellten, weiterhin (Rechtsübernahme, Streitbeilegung, Überwachung der Anwendung der Abkommen, staatliche Beihilfen). Die neue europapolitische Standortbestimmung knüpft deshalb an die Stellungnahme der Kantonsregierungen vom 29. März 2019 an.

Die Kantone stellen fest, dass mangels einer aus Sicht der EU akzeptierbaren Alternative kein Weg an einer dynamischen Übernahme von EU-Recht vorbeiführt. Sie sind grundsätzlich bereit, dieser Rechtsübernahme in den Verhandlungen zuzustimmen, sofern sie nicht automatisch ist und gemäss den innerstaatlichen Genehmigungsverfahren erfolgt (Vorbehalt Zustimmung Bundesrat, Parlament und Volk). Die dynamische Rechtsübernahme muss auf sektorielle Marktzugangsabkommen beschränkt bleiben.

Zudem befürworten die Kantonsregierungen im Grundsatz einen vertraglich festgelegten Mechanismus zur Regelung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Abkommen mit der EU. Sofern solche Streitigkeiten die Auslegung und Anwendung des von der Schweiz übernommenen EU-Rechts betreffen, können die Kantonsregierungen eine Lösung akzeptieren, bei welcher dem Gerichtshof der EU die Aufgabe zukommt, eine kohärente Auslegung des betroffenen EU-Rechts sicherzustellen.

Die Kantonsregierungen lehnen eine supranationale Überwachung der Anwendung der Abkommen nach wie vor ab. Jede Vertragspartei ist für die korrekte Anwendung und Umsetzung der Abkommen in ihrem jeweiligen Territorium zuständig. Bei gewissen technischen Fragen kann es aus Sicht der Kantonsregierungen jedoch möglich sein, einer speziellen Institution gewisse Überwachungs- und Entscheidkompetenzen zu übertragen.

Schliesslich sind die Kantone überzeugt, dass geeignete und gezielte, auch den Interessen der Schweiz dienende Lösungen gefunden werden können, um einen diskriminierungsfreien Marktzugang zu sichern. Eine Übernahme der Staatsbeihilferegeln der EU muss auf Bereiche beschränkt werden, in denen ein vertraglich abgesicherter Marktzugang besteht. Eine integrale horizontale Übernahme über alle Bereiche kommt hingegen nicht in Frage. Die Kantonsregierungen sprechen sich ebenfalls nach wie vor dafür aus, betreffend Überwachung ein eigenes Verfahren zu schaffen, welches einerseits von der EU als äquivalent akzeptiert werden kann und andererseits pragmatisch ist und den verfassungsmässigen Vorgaben in der Schweiz entspricht.

Kontakt / Rückfragen

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