Entlastungspaket 2027: Die Kantone bekräftigen ihre Gesprächsbereitschaft

  • Medienmitteilung

An der heutigen Plenarversammlung haben die Kantonsregierungen das Entlastungspaket wiederholt diskutiert und den Handlungsspielraum ausgelotet. Sie übermitteln dem Bundesrat erneut eine Einladung zum Dialog.

Im Zentrum der intensiv geführten Diskussion standen die vom Bundesrat Ende Januar in die Vernehmlassung gegebenen Sparmassnahmen, die Gesetzesänderungen erfordern und den Bundeshaushalt um rund 2.5 Milliarden Franken entlasten sollen. Wie bereits in ihrer Stellungnahme vom 14. März festgehalten, lehnen die Kantonsregierungen nach wie vor alle Massnahmen ab, die in den Bereich des Projekts «Entflechtung 27» fallen. Dieses Projekt, das eine umfassende Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zum Ziel hat, ist mit einem Finanzvolumen von rund 30 Milliarden Franken ein zentrales staatspolitisches Vorhaben, das den Föderalismus langfristig stärkt; es sollte nun nicht durch einseitige Sparmassnahmen vom Bund unterlaufen werden. Das Entflechtungsprojekt wird zu mehr Effizienz in der Aufgabenerfüllung führen und so für den Bund auch Spielraum für Entlastungen schaffen.

Weiter unterstreichen die Kantonsregierungen, dass der auf einem sorgfältig austarierten Kompromiss basierende Nationale Finanzausgleich (NFA) nicht untergraben werden darf. Die Kantone wehren sich deshalb gegen eine Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs (SLA). Anpassungen am NFA-System sollen ausschliesslich im Rahmen einer Gesamtsicht und der turnusgemässen Wirksamkeitsberichte erfolgen. Schliesslich lehnen die Kantonsregierungen nach wie vor auch die Massnahmen ab, bei denen der Bund aufgrund verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Grundlagen verpflichtet ist, sich finanziell an der Aufgabenerfüllung zu beteiligen. Dies betrifft namentlich die vom Bund im Asylbereich geplanten Kürzungen, die zu einer direkten Lastenabwälzung auf die Kantone und Gemeinden führen würden.

Verständigungslösung

Vor dem Hintergrund der angespannten finanzpolitischen Lage des Bundes haben sich die die Kantonsregierungen indes entschieden, dem Bundesrat entgegenzukommen. Handlungsspielraum sehen die Kantonsregierungen namentlich im Umwelt- und Energiebereich, bei der Volkswirtschaft und beim Verkehr. In diesen Bereichen streben die Kantone eine Verständigung mit dem Bundesrat an. «Wir sind offen für den Dialog und möchten die Details nun direkt mit dem Bundesrat klären», betont Markus Dieth, Aargauer Finanzdirektor und Präsident der KdK.

Wie vom Bundesrat gefordert haben sich die Kantonsregierungen zudem auch Gedanken gemacht über alternative Entlastungsmassnahmen. Sparpotenzial sehen sie in erster Linie beim Personalaufwand der Bundesverwaltung, bei einer effizienteren Umsetzung von Programmvereinbarungen sowie im Asylbereich (weitere Beschleunigung der Verfahren, konsequentere Rückführungen sowie bessere Abwehr der irregulären Migration). 

Je nach Verlauf der Gespräche mit dem Bundesrat behalten sich sowohl die Kantone als auch die interkantonalen Konferenzen vor, sich in der parlamentarischen Phase aktiv einzubringen und ihre Position zu den Entlastungsmassnahmen deutlich zu machen. 

Kontakt / Rückfragen

Regierungsrat Markus Dieth, Präsident der KdK
079 410 08 78 
markus.dieth(at)ag.ch

Thomas Minger, stv. Generalsekretär der KdK
031 320 30 00
t.minger(at)kdk.ch

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