Entlastungspaket 2027: trotz Verbesserungen verbleibt Handlungsbedarf
- Medienmitteilung
Der Bundesrat hat heute die Eckwerte für die Botschaft zum Entlastungspaket 2027 präsentiert. Er hat sein Sparpaket leicht redimensioniert und ist dabei auch den Kantonen punktuell entgegengekommen. In der vorliegenden Form wird das Entlastungspaket aber nach wie vor zu erheblichen Lastenabwälzungen auf die Kantone und Gemeinden führen. Deshalb sind weitere Korrekturen notwendig. Die Kantonsregierungen werden sich nun aktiv in die parlamentarische Phase einbringen. Ziel ist es, eine für alle Kantone tragfähige Lösung zu erreichen.
Gemäss den heute vorgestellten Eckwerten soll das Entlastungspaket 2027 den Bundeshaushalt um rund drei Milliarden entlasten. Damit hat der Bundesrat sein Sparpaket gegenüber der Vernehmlassungsvorlage etwas angepasst. Regierungsrat Markus Dieth, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK): "Die Kantone anerkennen, dass der Bundesrat auf einzelne Massnahmen, die in den Bereich des gemeinsamen Projekts «Entflechtung 27» fallen, ganz oder teilweise verzichtet hat."
Weitere Korrekturen am Sparpaket notwendig
In den meisten Bereichen hält der Bundesrat jedoch an seinen Entlastungsmassnahmen fest. Aus Sicht der Kantone ist dies zu bedauern, haben sie doch wiederholt und im Anschluss an die Plenarversammlung der KdK vom 12. Juni 2025 noch einmal das Angebot gemacht, die Sparmassnahmen gemeinsam zu diskutieren und haben Hand geboten, einen Beitrag zum Entlastungsprogramm zu leisten. Die Kantonsregierungen setzen auf den Dialog mit den eidgenössischen Räten, um beim Entlastungspaket nachzubessern. Reine Lastenabwälzungen in Bereichen wie Asyl, Bildung, Energie, Umwelt, Verkehr und Volkswirtschaft sollen vermieden werden. Überdies sind die vorgesehenen Kürzungen bei den Hochschulbeiträgen des Bundes schon aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Mit den Beschlüssen der eidgenössischen Räte vom 24./25. September 2024 zur BFI-Botschaft 2025-2028 sind diese Beiträge für den Bund für diese Periode verbindlich. Der Bund kann nicht einseitig darauf zurückkommen. Ein unabhängiges Gutachten, das die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) in Auftrag gab, stützt diesen Standpunkt.
Solidarisches Gleichgewicht im Finanzausgleich nicht gefährden
Die Kantonsregierungen bedauern zudem, dass der Bundesrat nicht bereit ist, auf die Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs (SLA) zu verzichten. "Der SLA ist ein zentraler Pfeiler des Nationalen Finanzausgleichs. Dieses solidarische und für den inneren Zusammenhalt wichtige Ausgleichssystem funktioniert nur, wenn es ausgewogen ist und bei den Kantonen breite Akzeptanz findet. Deshalb sollen Anpassungen am NFA-System auf Gesetzesstufe ausschliesslich im Rahmen einer Gesamtsicht und der turnusgemässen Wirksamkeitsberichte erfolgen.", so Dieth. Diesen Grundsatz hat die KdK an ihrer Plenarversammlung vom 12. Juni 2025 bekräftigt. Noch im September 2024 stellte der Bundesrat fest, dass die in der Verfassung und im Gesetz festgelegten Ziele in der letzten Berichtsperiode weitgehend erreicht worden sind. Deshalb und auch im Sinne der Kontinuität und Stabilität des Finanzausgleichssystems sei derzeit auf Gesetzesänderungen zu verzichten. Markus Dieth, Präsident der KdK: "Die Vorschläge des Bundesrates untergraben das austarierte Gleichgewicht zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen und gefährden die breite Akzeptanz des NFA-Systems."
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Thomas Minger, stv. Generalsekretär der KdK
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