Individualbesteuerung: fundamentale Umgestaltung des Steuersystems ist unverhältnismässig

  • Medienmitteilung

Die Heiratsstrafe kann korrigiert werden, ohne das bestehende Steuersystem grundlegend umzugestalten. Dies haben die Kantone aufgezeigt; sie lehnen daher die flächendeckende Einführung der Individualbesteuerung ab. Das im Juni 2025 vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz, über das am 8. März 2026 abgestimmt wird, ist abzulehnen. Es handelt sich um eine unverhältnismässige Lösung mit problematischen Folgen, die eine bewährte föderalistische Praxis infrage stellt.

Zehn Kantone haben das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ergriffen. Zudem hat die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) am 19. Dezember 2025 Stellung genommen und empfiehlt, die Vorlage abzulehnen. Die Kantone sind nicht gegen die Abschaffung der Heiratsstrafe. Diese haben die Kantone – anders als der Bund – schon seit längerem korrigiert. Ein fundamentaler Systemwechsel, wie er nun mit der Individualbesteuerung zur Diskussion steht, ist dafür jedoch nicht nötig.

Grundsätzliche Bedenken gegenüber einem tiefgreifenden Systemwechsel

Zehn Kantone haben das Kantonsreferendum ergriffen, erst zum zweiten Mal in der Geschichte der Schweiz. «Das allein zeigt, wie gravierend die Vorlage aus Sicht der Kantone ist. Uns geht es dabei nicht um Detailfragen, sondern um sehr grundsätzliche Bedenken», sagt Regierungsrat Markus Dieth, Präsident der KdK und Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen des Kantons Aargau: Die Vorlage sei unverhältnismässig, schaffe neue Ungleichheiten und verursache hohe Kosten. Sie erzwinge einen föderalismuspolitisch problematischen Systemwechsel, obwohl eine pragmatische Lösung ausgereicht hätte. Zudem seien die finanziellen Auswirkungen völlig ungewiss – für die öffentlichen Haushalte ebenso wie für die Steuerpflichtigen.

Viel zu hoher Umsetzungsaufwand

«Die Einführung der Individualbesteuerung ist für die Kantone mit einem viel zu hohen Umsetzungsaufwand verbunden», kritisiert Regierungsrätin Michèle Blöchliger, Vorsteherin der Finanzdirektion des Kantons Nidwalden: «Schweizweit ist mit rund 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen zu rechnen. Für die Verwaltungen bedeutet dies einen permanenten Mehraufwand in jedem Schritt des Veranlagungsverfahrens, zum Beispiel bei der Prüfung der Steuererklärungen oder der Behandlung von Einsprachen und Beschwerden.» Zudem müssten alle Kantone ihre Steuergesetze anpassen. Tarife und Abzüge wären neu zu definieren und die bestehenden IT-Systeme sowie die Veranlagungsprozesse müssten grundlegend umgestellt werden. Betroffen wären alle Bereiche, die am Haushaltseinkommen anknüpfen: Prämienverbilligungen, Stipendien oder die familienergänzende Kinderbetreuung beispielsweise. Die Verpflichtung, zwei Steuererklärungen ausfüllen zu müssen, erhöht auch den Aufwand für alle verheirateten Steuerpflichtigen.

Ungleichheiten beseitigen wollen, aber neue schaffen

Individualbesteuerung heisst nicht per se mehr Steuergerechtigkeit. Zwar würde sie die Heiratsstrafe beseitigen, gleichzeitig jedoch neue Ungleichheiten schaffen. Auf Bundesebene würden im Wesentlichen die wohlhabendsten Ehepaare mit gleichmässig verteilten Einkommen von der Abstimmungsvorlage profitieren. Umgekehrt benachteiligt die Individualbesteuerung Einverdienerehepaare und Zweiverdienerehepaare mit einem Haupterwerbseinkommen und einem geringen Zweiterwerbseinkommen. «Diese Ungleichbehandlung betrifft hauptsächlich Haushalte, die aus einem Ehepaar mit Kindern bestehen und in denen ein Elternteil den grössten Teil der Familienaufgaben ohne Vergütung wahrnimmt. Es ist ungerecht, diesen Paaren zu sagen: Ihr hättet euch für ein anderes Lebensmodell entscheiden sollen», sagt Staatsrätin Franziska Biner, Vorsteherin des Departements Finanzen und Energie des Kantons Wallis.

Kontakt / Rückfragen

Regierungsrat Markus Dieth, Präsident KdK und Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen des Kantons Aargau 
079 410 08 78 
markus.dieth(at)ag.ch

Regierungsrätin Michèle Blöchliger, Vorsteherin Finanzdirektion des Kantons Nidwalden

079 424 64 47 
michele.bloechliger(at)nw.ch

Staatsrätin Franziska Biner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Energie des Kantons Wallis

027 606 23 05 
franziska.biner(at)admin.vs.ch

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