Integrationsdialog 2012–2017

  • Communiqué de presse,
  • Medienmitteilung

Bund, Kantone, Städte und Gemeinden haben im Rahmen der Tripartiten Konferenz (TK) Empfehlungen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern verabschiedet. Grundlage der Empfehlungen sind die Schlussfolgerungen aus dem Integrationsdialog, den die TK 2012 lancierte, und die Diskussionen an der 3. Nationalen Integrationskonferenz vom 19. Juni 2017. Die TK will damit die staatlich-private Zusammenarbeit in der Integration weiter intensivieren.

Erfolgreiche Integration erfordert auf mehreren Ebenen eine enge Zusammenarbeit: zwischen Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, zwischen Politikbereichen wie Bildung, Arbeit, Soziales oder Gesundheit, und zwischen der einheimischen und der zugewanderten Bevölkerung. Deshalb lancierte die Tripartite Konferenz (TK), die politische Plattform von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden, 2012 den Integrationsdialog. Damit wollte die TK die öffentlich-private Zusammenarbeit in drei Integrationsbereichen vertiefen: Arbeiten und Bildung; Aufwachsen; Zusammenleben. Im Rahmen dieser Initiative haben staatliche und private Akteure auf gemeinsame Ziele hingearbeitet und konkrete Integrationsprojekte lanciert.

Mehrheit der Ziele erreicht
An der 3. Nationalen Integrationskonferenz vom 19. Juni 2017, an der 250 Vertreterinnen und Vertreter von Politik, Verwaltung und privaten Organisation aus den erwähnten drei Integrationsbereichen teilnahmen, konnte nach fünf Jahren Integrationsdialog eine positive Gesamtbilanz gezogen werden: Die Mehrheit der Ziele ist erreicht. So wurden etwa 2000 Flüchtlinge zusätzlich in den Arbeitsmarkt integriert. Gelungen ist dies auch, weil die staatlichen Akteure heute wesentlich enger mit der Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten.

Staatlich-private Zusammenarbeit weiter intensivieren
Die TK hat nun auf der Grundlage der bisherigen Dialogergebnisse konkrete Empfehlungen zuhanden der zuständigen Behörden von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sowie der wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure verabschiedet. Der Integrationsdialog hat gezeigt, dass wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure bei der Integrationsförderung eine bedeutende aktive Rolle übernehmen können. Gleichzeitig sind staatliche Stellen gefordert, private Akteure bereits in die Konzeption von Integrationsprojekten einzubeziehen. Dies steigert deren Erfolgschancen deutlich.

Flexibilisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Im Bereich Arbeit und Bildung spricht sich die TK für eine weitere Flexibilisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung aus. Das Bildungssystem soll durchlässig und offen für alle Altersgruppen sein. Den Rahmen dazu bilden das Berufsbildungsgesetz und das Weiterbildungsgesetz. Damit auch Personen mit tiefem Einkommen oder Familienpflichten sich qualifizieren und weiterbilden können, sind Bund und Kantone gefordert, neue Finanzierungsformen zu prüfen. Den Sozialpartnern empfiehlt die TK, sich weiterhin an der Entwicklung von Massnahmen zur Arbeitsmarktintegration zu beteiligen und die Finanzierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung aus ihren paritätischen Fonds zu prüfen.

Politik der Frühen Kindheit gesetzlich verankern
Im Bereich Aufwachsen empfiehlt die TK den Kantonen, Städten und Gemeinden ihre Aktivitäten weiter auszubauen und eine Politik der Frühen Kindheit gesetzlich zu verankern. Dabei ist der Frühbereich breit zu fassen, unter Einbezug der Bereiche Soziales, Bildung, Gesundheit und Integration. Den Bundesstellen, die sich mit der Frühen Kindheit befassen, wird empfohlen, ihre Aktivitäten besser aufeinander abzustimmen. Weiter ist zu prüfen, wie das Thema losgelöst von Programmen und Projekten auf Bundesebene nachhaltig verankert werden kann. Die Berufs- und Dachverbände der im Frühbereich tätigen Fachpersonen wie Hebammen, Haus- und Kinderärzte, Mütter- und Väterberater/innen, Kita- und Spielgruppenangestellte sind eingeladen, ihre Mitglieder regelmässig für die Bedeutung transkultureller Kompetenzen zu sensibilisieren.

Freiwilligenarbeit für Zugewanderte besser koordinieren
Integration geht nicht ohne Menschen, die helfen und unterstützen – im Beruf oder im Alltag. Hier sind vor allem die Städte und Gemeinden sowie die Kantone gefordert, in Zusammenarbeit mit privaten Akteuren die Freiwilligenarbeit für Zugewanderte vor Ort zu koordinieren. Dabei sind auch die Einsetzung von Migrationskommissionen und andere Formen der institutionellen Partizipation für Zugewanderte zu prüfen. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Migrantenvereine sind eingeladen, sich für die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten zu engagieren. Grössere Organisationen wie z.B. nationale Sportverbände können die Einsetzung eines Integrationsverantwortlichen prüfen.

Links zu den Empfehlungen
www.tripartitekonferenz.ch
www.dialog-integration.ch

Auskünfte

Lukas Rieder, Staatssekretariat für Migration: 058 466 78 67
Sandra Maissen, Generalsekretärin KdK: 031 320 30 00
Renate Amstutz, Direktorin SSV: 031 356 32 32
Reto Lindegger, Direktor SGV: 031 380 70 00

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