Interkantonales Konkordat obligatorische Erdbebenversicherung
- Communiqué de presse,
- Medienmitteilung
Ein Interkantonales Konkordat obligatorische Erdbebenversicherung (IKEV) kommt nicht zustande. Dies hat eine entsprechende Konsultation bei den Kantonsregierungen ergeben. Das von der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) vorgeschlagene Quorum von mindestens 85% der zu versichernden Gebäude und Sachwerte der Schweiz konnte nicht erreicht werden.
Im Zusammenhang mit der Frage nach einer schweizweit obligatorischen Erdbebenversi-cherung richtete sich die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) am 29. Januar 2016 an die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Die Kommission bat die KdK abzuklären, ob die Kantone der Meinung sind, dass in der Schweiz eine obligatorische Erdbebenversicherung realisiert werden sollte. Die KdK führte daraufhin im Frühjahr 2016 eine erste Umfrage bei den Kantonen durch. In der Folge vertrat am 26. September 2016 die UREK-S gegenüber der KdK die Ansicht, dass die Einführung einer landesweiten Erdbebenversicherung unerlässlich sei und sprach sich für ein interkantonales Konkordat aus. Die UREK-S empfahl der KdK, bis Mitte 2017 auf ein interkantonales Konkordat hinzuarbeiten.
Eckwerte einer Konkordatslösung
Mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 hat die KdK das Anliegen der UREK-S an die RK MZF weitergeleitet. In der Folge wurden die Eckwerte einer Konkordatslösung erarbeitet. Die RK MZF verabschiedete das Eckwertpapier über die Schaffung eines Interkantonalen Konkordates für eine obligatorische Erdbebenversicherung (IKEV) an ihrer Jahreskonferenz vom 19. Mai 2017 in Lugano. Sie vertrat die Position, dass ein Konkordat einzuführen sei, wenn eine Anzahl Kantone beigetreten ist, die zusammen mindestens 85% der zu versichernden Gebäude und Sachwerte der Schweiz abdeckten. Nur so könne eine möglichst kostengünstige Lösung erreicht werden. Auch die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Versicherungslösung sei Bedingung für ein IKEV. Da die verfassungs-mässigen und gesetzlichen Grundlagen dafür noch nicht vorhanden sind, solle der Bund aufgefordert werden, die Grundlagen für eine entsprechende Bundeskompetenz zu schaffen.
Keine klare Mehrheit für eine Konkordatslösung
Die von der KdK durchgeführte Konsultation hat gezeigt, dass die Hälfte der Kantone einer Konkordatslösung skeptisch bis ablehnend gegenüber steht: Nur 13 Kantone befürworten die Ausarbeitung eines Konkordats. Die Gegner eines Konkordats begründen ihre Haltung insbesondere damit, dass es bereits heute auf freiwilliger Basis möglich ist, eine Erdbebenversicherung abzuschliessen. Eine Minderheit der Kantone stösst sich am Konkordatsansatz. Sie würde eine Lösung auf Basis eines Bundesgesetzes befürworten.
Weil die zur Abdeckung erforderliche Zahl von mindestens 85% der zu versichernden Gebäude und Sachwerte der Schweiz damit nicht zustande gekommen ist, verzichten die Kantonsregierungen nun darauf, einen Entwurf für ein IKEV zu erarbeiten. Aus kantonaler Sicht hat sich damit das Thema einer obligatorischen Erdbebenversicherung vorerst erledigt.
Kontakt / Rückfragen
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Präsident RK MZF
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PD Dr. Alexander Krethlow
Generalsekretär RK MZF
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