Kantone empfehlen Annahme des E-ID-Gesetzes
- Medienmitteilung
Die Schweiz stimmt am 28. September 2025 über das E-ID-Gesetz ab. Die Kantonsregierungen empfehlen ein JA zu einer staatlich ausgestellten, sicheren digitalen Identität. Die E-ID entspricht den wachsenden Anforderungen von Bevölkerung und Wirtschaft und stärkt die digitale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.
Mit der elektronischen Identität (E-ID) können sich Nutzerinnen und Nutzer künftig sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen. Alle Personen mit einer Schweizer Identitätskarte, einem Schweizer Pass oder einem von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis können eine E-ID beantragen. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos. Ausgestellt wird die E-ID vom Bund, der auch die erforderliche Vertrauensinfrastruktur bereitstellt. Diese steht auch kantonalen und kommunalen Behörden sowie privaten Akteuren zur Verfügung. Wohnsitzbestätigungen, Betreibungsregisterauszüge, elektronische Führerausweise, Diplome, Mitgliederausweise oder Tickets können so künftig digital ausgestellt und auf dem Smartphone verwaltet werden.
Unverzichtbares Instrument für digitale Gesellschaft
Die E-ID ist ein Schlüssel für die digitale Weiterentwicklung. Eine verlässliche elektronische Identifizierung ist Voraussetzung für die Nutzung staatlicher wie auch privater Online-Dienste. Als digitaler Ausweis erlaubt die E-ID eine eindeutige Identifizierung von Personen und schafft so die Grundlage für durchgehend digitale Prozesse in Verwaltung und Wirtschaft. Ob Gesuche für Baubewilligungen oder Stipendien, Fahrzeugprüfungen, Betreuungsgutscheine, Dienstverschiebungen, Registerauszüge oder Kontoeröffnungen – all dies wird dank der E-ID einfacher und effizienter.
Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen in der Verwaltung
Auch die Verwaltungen von Bund, Kantone und Gemeinden profitieren: Viele digitale Behördenleistungen setzen eine sichere Identifizierung voraus. Kantone und Gemeinden, die im direkten Austausch mit der Bevölkerung stehen, sind noch stärker als der Bund auf die E-ID angewiesen. Sie wird zu einer Reduktion von Behördengängen beitragen, die einzig zum Zweck der Identifizierung der Person nötig sind. Dies steigert die Effizienz und spart Kosten in der Verwaltung.
Sicherheit in der digitalen Welt wird gestärkt
Die E-ID ermöglicht eine sichere Identifizierung bei elektronischen Transkationen und erschwert Betrug. Sie schützt die Identität der Nutzerinnen und Nutzer und verhindert so Missbrauch. Die Daten verbleiben auf dem eigenen Smartphone, wodurch ein hoher Datenschutz gewährleistet ist. Es sind die Nutzerinnen und Nutzer, die entscheiden, welche Daten sie preisgeben wollen. Zudem ermöglicht die E-ID einen einfachen Altersnachweis bei Online-Diensten und stärkt damit den Kindes- und Jugendschutz im digitalen Raum.
Wettbewerbsfähigkeit und digitale Zukunft der Schweiz sichern
Die Erwartungen von Bevölkerung und Wirtschaft an digitale Dienstleistungen steigen. Im internationalen Vergleich besteht in der Schweiz Aufholbedarf. Ohne eine staatlich anerkannte und sichere E-ID droht die Schweiz, den Anschluss zu verlieren– mit negativen Folgen für die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit. Die neue, vom Bund ausgestellte E-ID soll dem Rechnung tragen und damit einen Beitrag zur Sicherung des Wohlstands leisten. Nachdem die Schweizer Bevölkerung 2021 ein erstes Gesetz zur Einführung einer elektronischen Identität abgelehnt hatte, da diese von privaten Akteuren ausgestellt worden wäre, stellt das neue Gesetz klar: Die Ausstellung einer E-ID soll eine hoheitliche Aufgabe sein.
Aus all diesen Gründen empfehlen die Kantonsregierungen, das E-ID-Gesetz anzunehmen.
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