Kantone schlagen Bottom-up Schutzklausel zur Steuerung der Zuwanderung vor

  • Medienmitteilung

Eine zielgerichtete Steuerung der Zuwanderung setzt zwingend einen föderalen Ansatz voraus. Mit dem Konzept einer Bottom-up Schutzklausel legen die Kantone nun einen konstruktiven Vorschlag zur Umsetzung von Art. 121a BV vor: Das Modell ermöglicht gezielte und zeitlich beschränkte Massnahmen vor Ort. Die Kantone wollen mit diesem Ansatz den Bundesrat unterstützen, eine einvernehmliche Lösung mit der EU zu finden.

Die Kantone haben sich seit dem 9. Februar 2014 mehrmals zur Umsetzung von Art. 121a BV geäussert. Dabei haben sie immer klar zum Ausdruck gebracht, dass eine föderale Ausgestaltung des zukünftigen Zulassungssystems nötig ist, um auf die regionalen Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen. Gleichzeitig haben die Kantone stets betont, dass der Erhalt der bilateralen Verträge mit der EU von grosser Bedeutung ist.

Probleme dort lösen, wo sie auftreten
Mit fachlicher Unterstützung des Lehrstuhls für Verhandlungsführung und Konfliktmanagement (NECOM) der ETH Zürich haben die Kantone eine Bottom-up Schutzklausel entwickelt. Hauptmerkmal dieses Lösungsvorschlags ist ein föderalistischer und arbeitsmarktspezifischer Ansatz, der qualitative Massnahmen auf der tiefst möglichen Stufe vorsieht und klare, objektiv messbare Indikatoren als Auslösungskriterien festlegt. Eine Anwendung der Schutzklausel wäre demnach nur möglich, wenn die Nettoeinwanderung von EU/EFTA Bürgern in der Schweiz stark über dem Durchschnitt der EU/EFTA Staaten liegen würde. Mit seinem dezentralen Ansatz berücksichtigt das vorgeschlagene Modell die unterschiedlichen Ausgangslagen der Kantone und erlaubt gezielte, wirksame und zeitlich beschränkte Massnahmen zur Steuerung der Zuwanderung. Im Vordergrund stehen Varianten des Inländervorrangs, die zuerst auf kantonaler Stufe angewendet würden. Dadurch werden die zahlreichen Massnahmen des Bundes und der Kantone zur besseren Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials wirkungsvoll ergänzt.


Erhalt der bilateralen Verträge mit der EU als wichtiges Ziel
Die Kantone unterstützen die Absicht des Bundesrates, die Gespräche mit der EU fortzuführen, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen und den bilateralen Weg zu erhalten. Dieser hat sich bewährt und trägt zum Wohlstand der Schweiz bei. Andere Modelle der Zusammenarbeit mit der EU sind derzeit nicht erkennbar. Sollte eine einvernehmliche Lösung innert nützlicher Frist nicht möglich sein, muss die Schweiz dafür sorgen, dass eine autonome Umsetzung die bestehende und künftige Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern nicht gefährdet.

Kontakt / Rückfragen

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Präsident KdK
Tel. 079 224 87 88

Regierungsrat Benedikt Würth
Vorsitzender AG VDK (bis 31. Mai 2016)
Tel. 079 639 26 60

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Generalsekretärin
Tel. 031 320 30 00

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