Nationalbankgold-Ausschüttung erfolgte rechtlich einwandfrei

  • Medienmitteilung


Die Ausschüttung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank an Bund und
Kantone ist aus Sicht der Kantonsregierungen rechtlich einwandfrei erfolgt. Die rund 21 Milliarden Franken aus dem Verkauf der 1’300 Tonnen Nationalbankgold waren wie ordentliche Nationalbankgewinne gemäss dem Verteilschlüssel nach Art.99 Abs. 4 der Bundesverfassung zu verteilen. Die Motion, die die Geschäftsprüfungskommissionzusammen mit ihrem Bericht unterbreitet, ist abzulehnen.

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