Nein zur Prämien-Entlastungs-Initiative - Die Kantone setzen auf gezielte Lösungen

  • Medienmitteilung

Am 9. Juni findet die Volksabstimmung über die Prämien-Entlastungs-Initiative statt. Bei einem Ja würden die Kantone ihre Autonomie bei der Ausgestaltung des Prämienverbilligungssystems verlieren. Die Annahme der Initiative und ihr Vollzug wären zudem finanzpolitisch nicht tragbar. Die Kantonsregierungen bevorzugen gezielte Lösungen. In ihrem Positionsbezug vom 22. März 2024 lehnen sie die Initiative ab.

Mit der Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» sollen künftig die von den Versicherten zu übernehmenden Prämien höchstens zehn Prozent des verfügbaren Einkommens betragen. Die Prämienverbilligung soll zu mindestens zwei Drittel durch den Bund und zum verbleibenden Betrag durch die Kantone finanziert werden.

Bereits heute sieht das Krankenversicherungsgesetz vor, dass die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch Bundes- und Kantonsbeiträge verbilligt werden. Die Prämienverbilligung ist das sozialpolitische Instrument für die Entlastung von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Unterschiede zwischen den Kantonen sind im System vorgesehen und das Resultat demokratischer Entscheide auf kantonaler Ebene. Die Kantone haben weitgehende Kompetenzen, die Prämienverbilligung für ihre Bevölkerung zu regeln. Deshalb sind die Bedingungen für den Anspruch auf Prämienverbilligung, die Höhe der Beiträge und die Art der Auszahlung je nach Kanton verschieden.

Weiter können die Kantone heute die für die Prämienverbilligung eingesetzten Mittel im Kontext der anderen Sozialleistungen des Kantons selbst festlegen. Diese Autonomie bei der Ausgestaltung des Prämienverbilligungssystems würden die Kantone mit Annahme der Initiative verlieren.

5,8 Milliarden Franken Mehrausgaben für Bund und Kantone

Die Ausgaben für die individuelle Prämienverbilligung des Bundes und der Kantone beliefen sich im Jahr 2022 auf 5,4 Milliarden Franken. Fast die Hälfte dieser Ausgaben wird von den Kantonen finanziert (46,4 Prozent). Gemäss Berechnungen des Bundes hätte die Annahme jährliche Mehrkosten für Bund und Kantone von 5,8 Milliarden Franken zur Folge. Davon entfielen rund 1,1 Milliarden Franken auf die Kantone und rund 4,7 Milliarden Franken auf den Bund. Im ungünstigsten Szenario könnten die Mehrkosten für die Kantone bis 2030 bis auf 2,7 Milliarden Franken ansteigen, für den Bund bis auf 9 Milliarden Franken.

In ihrem Positionsbezug lehnen die Kantonsregierungen die Initiative ab.

Nein zu zwei weiteren Volksinitiativen

An der Plenarversammlung vom 22. März 2024 sprachen sich die Kantonsregierungen auch gegen die beiden anderen Initiativen aus, über die am 9. Juni abgestimmt wird. Die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» sieht vor, dass der Bundesrat eine Kostenbremse in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) einführt. Er soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Krankenversicherern und den Leistungserbringern dafür sorgen, dass sich die Kosten der OKP entsprechend der schweizerischen Gesamtwirtschaft und der durchschnittlichen Löhne entwickeln.

Bei den Kosten besteht Handlungsbedarf. Die Kostenbremse-Initiative ist aus Sicht der Kantonsregierungen aber nicht der richtige Ansatz. Mit ihrem rigiden Mechanismus würden wichtige, nicht angebotsinduzierte Kostenfaktoren wie die Demografie und der technisch-medizinische Fortschritt nicht berücksichtigt. Eine reine Kostendiskussion greift zu kurz. Es braucht auch eine generelle Diskussion zur Finanzierung der absehbaren Zusatzausgaben. Die Kantonsregierungen lehnen diese Initiative ab.

Die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» fordert, dass der Staat das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit nur dann einschränken darf, wenn die betroffene Person zustimmt. Obwohl im Initiativtext Impfungen nicht explizit erwähnt werden, ist die Initiative im Kontext der Covid-19-Pan-demie einzuordnen, in welchem sie entstanden ist. Die Annahme der Initiative würde den Handlungsspielraum für Massnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und eine Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen stark einschränken. Die Kantonsregierungen lehnen die Initiative ab.

Kontakt / Rückfragen

Landammann Markus Dieth, Präsident KdK
079 410 08 78
markus.dieth(at)ag.ch

Regierungsrat Lukas Engelberger, Vorsteher des Gesundheitsdepartements des Kantons
Basel-Stadt
061 267 95 23
gd-kommunikation(at)bs.ch

Minister Jacques Gerber, Vorsteher des Departements für Wirtschaft und Gesundheit des Kantons Jura
078 835 28 46
jacques.gerber(at)jura.ch

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