Optimierung Finanzausgleich Bund - Kantone
- Communiqué de presse,
- Medienmitteilung
Die kontroverse Debatte in den eidgenössischen Räten über die Dotierung des Ressourcenausgleichs hat im Jahre 2015 den bundesstaatlichen Finanzausgleich erheblichen Spannungen ausgesetzt. In der Folge haben die Kantone konkrete Vorschläge zur Optimierung des Finanzausgleichs vorgelegt. Die Plenarversammlung der KdK vom 17. März 2017 stimmte dem von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Franz Marty, ehem. Finanzdirektor des Kantons Schwyz, erarbeiteten Optimierungsvorschlag im Sinne eines Gesamtpakets zu. Der Bundesrat erachtet dieses Paket insgesamt als sinnvoll und will darauf eintreten.
Der Finanzausgleich Bund – Kantone soll insbesondere die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen verringern, den Kantonen finanzielle Ressourcen gewährleisten und übermässige finanzielle Lasten der Kantone auf Grund ihrer geografisch-topografischen oder soziodemografischen Bedingungen ausgleichen. Der Nationale Finanzausgleich ist eine notwendige Rahmenbedingung in einem föderalen Bundesstaat, in dem die Kantone über Steuerhoheit verfügen.
Der Bundesrat will den Vorschlag einer gesetzlich garantierten Mindestausstattung des ressourcen-schwächsten Kantons von 86,5% des schweizerischen Durchschnitts im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichts zuhanden der eidgenössischen Räte aufnehmen. Weiter ist er bereit, mit der KdK in einen Dialog bezüglich der frei werdenden Bundesmittel einzutreten. Aus Sicht der Kantone ist aus Gründen der bundesstaatlichen Kohäsion die Entlastung des Bundes vollumfänglich zugunsten der Kantone einzusetzen.
Der Bund muss den verfassungsmässigen Vorgaben Rechnung tragen, wonach er den Kantonen ausreichende Finanzierungsquellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben überlässt. Die von den Kantonen beantragte gemeinsame Arbeitsgruppe ist rasch einzusetzen.
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