Steuerung der Zuwanderung: Kantone für gestaffelte Umsetzung

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An der heutigen Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) haben die Kantone eine gemeinsame Stellungnahme zu den verschiedenen geplanten Verordnungsänderungen zur Umsetzung der Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung verabschiedet. Die Kantone erachten die vom Bundesrat vorgelegten Entwürfe als konsequente Folge der vom Gesetzgeber beabsichtigten Umsetzung von Art. 121a BV, sprechen sich aber für eine gestaffelte Einführung der Stellenmeldepflicht aus.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Umsetzung stützt sich auf das bewährte System der öffentlichen Arbeitsvermittlung ab und respektiert den föderalen Aufbau des Vollzugs. Die Einführung der neuen Stellenmeldepflicht muss nach Auffassung der Kantone aber gestaffelt erfolgen. Zudem sind eine ganze Reihe von Vollzugsfragen wie auch grundsätzlich die Frage der Finanzierung der Umsetzung der Vorlage noch zu klären.

Schwellenwert zur Auslösung der Stellenmeldepflicht

Der vom Bundesrat vorgeschlagene Schwellenwert von 5% für die Einführung der Meldepflicht führt gemäss aktuellen Schätzungen zu zusätzlichen 180'000 Stellenmeldungen zuhanden der regionalen Arbeitsvermittlungsbehörden (RAV). Dieses Mengengerüst ist mit dem aktuellen Personalbestand und mit den vorhandenen Instrumenten (vor allem IT) nicht zu bewältigen. Aus diesem Grund sprechen sich die Kantone dafür aus, den Schwellenwert während einer Übergangsfrist auf 8% anzusetzen (ab 1.7.2018). Sobald das System vollzugstechnisch implementiert ist, eine Analyse der arbeitsmarktlichen Wirksamkeit vorliegt und die Finanzierung der Umsetzung geklärt ist, kann der Wert auf die vom Bundesrat anvisierten 5% gesenkt werden (frühestens ab 1.7.2019).

Kosten und Finanzierung

Die Einführung der Stellenmeldepflicht führt zu erheblichen Mehrbelastungen und Kosten. Diese können nicht einfach von den Kantonen übernommen werden. Im Grundsatz hat der Bund für die zu erwartenden finanziellen Mehraufwendungen aufzukommen. Eine einseitige Kostenabwälzung zu Lasten der Kantone wird entschieden abgelehnt

Kontakt / Rückfragen

Regierungsrat Beni Würth
Präsident KdK
Tel. 079 639 26 60

Regierungsrat Christoph Brutschin
Präsident VDK
Tel. 079 661 83 54

Sandra Maissen
Generalsekretärin KdK
Tel. 031 320 30 00

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