Unternehmenssteuerreform III (USR III) findet Zustimmung der Kantonsregierungen

  • Medienmitteilung


Die Kantonsregierungen befürworten die allgemeine Stossrichtung der USR III. Diese soll die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten, die internationale Akzeptanz des Steuersystems unseres Landes fördern und der öffentlichen Hand ausreichende Steuereinnahmen zur Finanzierung der Aufgaben garantieren. Nach Auffassung der Kantonsregierungen muss sich die USR III jedoch auf die steuerpolitischen Massnahmen konzentrieren, die auf die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Wirtschaftsstandorts ausgerichtet sind. Die Massnahmen zur Verbesserung der Systematik des Unternehmenssteuerrechts, die nur geringe Auswirkungen auf die Attraktivität der Schweiz haben oder substanzielle Einnahmenausfälle verursachen, sollen nicht Teil der USR III sein. Zur Abfederung der Auswirkungen verlangen die Kantonsregierungen vom Bund eine höhere finanzielle Unterstützung, aus heutiger Sicht rund 1.2 Milliarden Franken und nicht nur eine Milliarde wie vom Bundesrat vorgeschlagen.

Am 19. September 2014 hat der Bundesrat die Unternehmenssteuerreform III (USR III) in die Vernehmlassung geschickt. An der Plenarversammlung der KdK vom 19. Dezember 2014 haben die Kantonsregierungen eine gemeinsame Stellungnahme zur Vorlage verabschiedet. Die Kantonsregierungen unterstützen die Stossrichtung der USR III. Die Steuerstatus stehen international unter starkem Druck, weshalb deren Beibehaltung keine realistische Handlungsoption darstellt. Die abnehmende Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen würde zu einer Erosion der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit und zu Einbussen bei der Unternehmensbesteuerung führen. Die USR III ist somit unabdingbar. Von ihrem Erfolg hängt die Attraktivität des Schweizer Wirtschaftsstandorts ab. Zahlreiche Arbeitsplätze und umfangreiche Investitionen stehen auf dem Spiel.

Konzentration auf steuerpolitische Massnahmen zur Stärkung des Schweizer Wirtschaftsstandorts

Nach Auffassung der Kantonsregierungen ist die USR III auf steuerpolitische Massnahmen zu fokussieren, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Wirtschaftsstandorts erhalten. Dabei sind die internationale Akzeptanz und die finanzielle Ergiebigkeit der Gewinnsteuern zu berücksichtigen. Die Kantone befürworten die Einführung einer Lizenzbox, die Anpassungen bei der Kapitalsteuer und die Regelung zur Aufdeckung stiller Reserven. Sie unterstützen die Anpassungen bei der Teilbesteuerung, sofern die Mindestbeteiligungsquote beibehalten wird.

Hingegen lehnen die Kantonsregierungen die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer, die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sowie die Anpassungen bei der Verlustverrechnung und beim Beteiligungsabzug ab. Diese würden die Komplexität und die Ungewissheiten über die Auswirkungen der Reform erhöhen und den finanziellen Handlungsspielraum von Bund und Kantonen zusätzlich einschränken. Ebenfalls abgelehnt wird die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften, da sie in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Sicherung der mobilen Steuerbasis steht. Ausserdem hat sie keinen Platz neben der kantonalen Vermögenssteuer, die deutlich höhere und stabilere Erträge abwirft.

Ausbau der vertikalen Ausgleichsmassnahmen

Die Kantonsregierungen verlangen, dass der Bund den Grossteil der finanzpolitischen Folgen der USR III trägt. Der Betrag der vertikalen Ausgleichsmassnahmen muss das Verhältnis der Gewinnsteuereinnahmen von Bund und Kantonen berücksichtigen, das 60 zu 40 Prozent beträgt. Da eine auf den effektiven Ausfällen in den Kantonen beruhende Unterstützung einer Subventionierung von Steuersenkungen in bisherigen Hochsteuerkantonen gleichkommen würde, plädieren die Kantonsregierungen für eine generelle Unterstützung der Kantone durch den Bund mittels einer Erhöhung des Kantonsanteils an den direkten Bundessteuern von 17% auf mindestens 21,2% statt der vom Bundesrat vorgeschlagenen 20,5%. Aus heutiger Sicht würde diese eine Erhöhung des Bundesbeitrages von einer Milliarde auf 1,2 Milliarden Franken bedeuten.

Bezüglich der Verteilung dieses vertikalen Ausgleichs vertreten die Kantonsregierungen unterschiedliche Auffassungen. Eine knappe Mehrheit ist mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden, der eine Verteilung an die Kantone auf der Grundlage der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer vorsieht. Eine starke Minderheit verlangt, dass der Beitrag des Bundes zur Hälfte gemäss dem Vorschlag des Bundesrates und zur Hälfte nach der Wohnbevölkerung an die Kantone verteilt wird.

Unterstützung von Anpassungen des Ressourcenausgleichs

Die Kantonsregierungen unterstützen die Vorschläge für die Anpassung des Ressourcenausgleichs, um die relative steuerliche Ausschöpfung der Erträge innerhalb und ausserhalb der Lizenzbox zu berücksichtigen (Einführung von zwei Zeta-Faktoren). Diese Anpassung ist unabdingbar, um eine bedeutende Veränderung des Ressourcenpotenzials (je nach Kanton nach oben oder unten) zu vermeiden, obwohl sich die wirtschaftlichen Grundlagen nicht geändert haben. Befürwortet wird auch die Ausrichtung von temporären Ergänzungsbeiträgen für die ressourcenschwächsten Kantone.

Kontakt / Rückfragen

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Staatsratspräsiden
Präsident der KdK
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Sandra Maissen
Generalsekretärin der KdK
031320 30 00

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