Familiennachzug und berufliche Integration: Der Gesetzesentwurf überzeugt nicht
- Stellungnahmen
Die Plenarversammlung der KdK vom 18. September 2026 hat eine Stellungnahme zu Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG): Meldung von Personen mit besonderem Beratungsbedarf bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung verabschiedet. Der Bundesrat möchte die Behörden verpflichten, Personen, die im Rahmen der Familiennachzug in die Schweiz gekommen sind und Beratungsbedarf haben, bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) anzumelden. Die Kantone erkennen die Notwendigkeit an, die berufliche Integration zu fördern, und ergreifen bereits entsprechende Massnahmen. Die in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesänderung stösst jedoch auf Kritik, da sie für Kantone und Gemeinden einen erheblichen zusätzlichen finanziellen und administrativen Aufwand verursacht, ohne dass eine Beteiligung des Bundes an den Kosten vorgesehen ist. Zudem ist die Vorlage zu detailliert und lässt den Kantonen zu wenig Gestaltungsspielraum bei der operativen Umsetzung. Die Kantonsregierungen empfehlen dem Bundesrat, die Gesetzesvorlage bis zum Vorliegen der Ergebnisse des Pilotprogramms «Perspecta» zurückzustellen.