Vernehmlassung zur Teilrevision des Vernehmlassungsgesetzes

  • Stellungnahmen


Die Kantone unterstützen die Absicht des Bundesrates, das Vernehmlassungsgesetz zu überarbeiten. Die in die Vernehmlassung geschickte Vorlage erfordert jedoch Nachbesserungen. Der Verzicht auf das heutige Anhörungsverfahren ist konsequent umzusetzen. Weiter muss den Stellungnahmen der Kantone besonderes Gewicht zukommen, wenn Bundesvorhaben deren Interessen betreffen. Korrekturbedarf besteht auch bei der Regelung der Vernehmlassungsfrist. Die Vorlage verbessert die unbefriedigende Praxis der zu kurzen Vernehmlassungsfristen ungenügend.

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Stellungnahme der KdK vom 22 März 2013

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